Verwendungsnachweis Bildungsarbeit im Inland (Stiftungsmittel)

Über die Verwendung der Zuwendungsmittel muss ein Nachweis (Verwendungsnachweis) vorgelegt werden. Der Termin für die Einreichung des Verwendungsnachweises, steht im Bewilligungsschreiben.

Bitte senden Sie alle Verwendungsnachweis-Unterlagen sowohl elektronisch an vn-in@nord-sued-bruecken.de als auch postalisch an die Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Der Verwendungsnachweis nach Projektabschluss besteht aus:

  • zuletzt von der Stiftung bewilligter Ausgaben- und Einnahmenplan, ausgefüllt im Soll und Ist (sog. Soll-Ist-Vergleich), sowohl als Excel-Datei per Email als auch ausgedruckt postalisch. Den zuletzt bewilligten A&E können Sie gern per Email bei der Stiftung anfragen.
  • Belegliste, sowohl als Excel-Datei per Email als auch ausgedruckt postalisch (in der Datei Ausgaben- und Einnahmenplan enthalten).
  • Sachbericht, sowohl als Word-Datei oder pdf per Email als auch ausgedruckt postalisch

Dem Verwendungsnachweis bitte auch folgende Unterlagen beifügen (wo gegeben):

  • Belegexemplare von Druckerzeugnissen bzw. sonstige erstellte Medien, Fotos o.ä.

Belege

Belege müssen nur auf Anforderung beigefügt werden. Sie sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (z.Zt. 10 Jahre) aufzubewahren und müssen in dieser Frist für die Stiftung einsehbar sein.

Aufbewahrungsfristen

Der Projektträger ist verpflichtet, alle Belege, Verträge und sonstige mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen im Original mindestens fünf Jahre lang ab Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Anforderung der Stiftung vorzulegen. Alle an die Stiftung eingesandten Belege werden von der Stiftung aufbewahrt. Auf ausdrücklichen Wunsch mit Begründung können die Belege an den Projektträger zurückgesandt werden. Bitte geben Sie dies im Verwendungsnachweis bzw. Anschreiben an.