Das Land Berlin fördert über die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) die entwicklungspolitische Informations-, Kampagnen- und Bildungsarbeit in Berlin.
Antragsfrist für Fördermittel des Landes für entwicklungspolitische Projekte ist der 31. Oktober 2021. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken verwaltet die Mittel.
Soweit wie immer. Doch dieses Jahr ist alles anders. Wegen der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und der anschließenden Verhandlungen über eine neue Regierung wird auch der Berliner Doppelhaushalt 2022/23 neu beschieden – und das kann dauern. Nur wie lange, das ist noch nicht abzusehen.
Es ist durchaus wahrscheinlich möglich, dass die Anträge erst mit einiger Verzögerung im nächsten Jahr bewilligt werden können, wenn der Haushalt (und damit die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel) verabschiedet ist. Das heißt: Anders als in den Vorjahren kann im Moment nicht garantiert werden, dass Projekte auch am 1. Januar 2022 starten können. Bitte bedenken Sie dies bei der Projekt- und vor allem bei der Personalplanung.
Wir empfehlen trotzdem, den Projektbeginn zum 1. Januar 2022 und einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, denn vielleicht klappt’s ja doch…
Weitere Informationen zur Antragstellung und alle notwendigen Unterlagen finden sich hier.