In diesem Jahr sind noch Mittel der Berliner Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) verfügbar. Es können ab sofort bis zum 23.04.2023 noch Anträge eingereicht werden. Alle Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare zum Download finden sich unter Antragstellung LEZ.
Dabei begrüßt die LEZ besonders Projekte, die sich thematisch mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Länder des Globalen Südens (nach DAC-Liste) befassen oder entwicklungspolitische Themen im Kontext von anderen Krisen-, Konflikt- oder Kriegsregionen im Globalen Süden behandeln. Dies können beispielhaft sein: Die Verschärfung der Ernährungskrise; Fragen rund um Energiesicherheit und Ressourcenabbau, die negative menschenrechtliche, umweltbezogene und/oder sozioökonomische Folgen für die Menschen in den Ländern des Globalen Südens haben; Rehabilitierung und Stabilisierung von menschenrechtlich und demokratisch problematischen Regimes aufgrund energie- und geopolitisch veränderter Strategien; Abnahme der internationalen Aufmerksamkeit und finanziellen Ressourcen für die Lösung anderer Kriege und Krisen; Krisen des Multilateralismus, Veränderungen in den internationalen Beziehungen.
Ausschreibungsbedingungen
Für folgende Projekte können Anträge eingereicht werden:
- Für neue Projekte, die noch nicht begonnen wurden, mit einer Laufzeit frühestens ab 01.06.2023 und bis zum 31.12.2023. Bitte beachten Sie, dass ggf. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden muss, da eine Bewilligung vorauss. Anfang Juni erstellt werden kann (siehe Antragsfrist).
(Projekte mit einer Laufzeit bis 2024 können nur für 2023 bewilligt werden. Eine Verlängerung bis 2024 und die Mittel für 2024 müssen dann zur folgenden Antragsfrist bis zum 30.06.23 beantragt werden. Nehmen Sie gern vorab zum Verfahren Kontakt auf.)
- Aufstockungsanträge für laufende Projekte, die bereits eine Förderung durch die LEZ erhalten. Dabei muss der Mehrbedarf an Mitteln für notwendige Ausgaben im Projekt dargelegt werden. Mehr Informationen finden sich auch unter Hinweise zu Aufstockungsanträgen.
Antragsfrist
Anträge sind einzureichen bis zum 23. April 2023.
Der Einsendeschluss gilt als eingehalten, wenn der Antrag elektronisch am Abgabetag vor 24 Uhr an die Stiftung geschickt wurde. Bewilligt werden können nur Anträge, die sowohl elektronisch per Email als ausgedruckt mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht wurden.
Bitte reichen Sie den Antrag per Email ein an: lez@nord-sued-bruecken.de
Per Post sind die Anträge zusätzlich an folgende Adresse zu schicken:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Über die Anträge entscheidet die Stiftung mit dem Beratungsgremium der LEZ voraussichtlich Ende Mai 2023.
Antragsverfahren
Für alle Neuanträge müssen die Formulare der LEZ verwendet werden. Alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen sowie die entsprechenden Vorlagen und Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt „Downloads“ und auf der Seite Antragstellung LEZ.
Bitte beachten Sie auch die dort genannten Voraussetzungen zu Fördermöglichkeiten für Projekte in den Ländern des Globalen Südens.
Für einen Aufstockungsantrag eines laufenden LEZ-Projektes reicht es aus, wenn mit einem aktualisierten Ausgaben- und Einnahmenplan ein formloses Schreiben mitgeschickt wird, in dem die Projektänderungen dargestellt und begründet werden. Dieses Schreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der zuletzt bewilligte Ausgaben- und Einnahmenplan soll dabei um eine Spalte mit den aktualisierten Ausgaben und Einnahmen (Soll Neu) ergänzt werden. Sollten sich Änderungen bei den Maßnahmen und Aktivitäten ergeben und sich damit auch die Wirkungen und Indikatoren ändern, reichen Sie bitte auch eine aktualisierte Anlage 2 Projektbeschreibung ein, in der die Änderungen fett markiert sind. Auch Aufstockungsanträge müssen sowohl per Email als auch postalisch rechtsverbindlich unterschrieben eingehen!
Vereine, die zum ersten Mal Fördermittel bei der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit beantragen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorlegen:
- Vereinssatzung,
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister,
- gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit,
- der letzte Jahresbericht des Vereins,
- Bestätigung Eintragung Transparenzdatenbank Land Berlin.
Antragsteller müssen in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen sein, Informationen finden sie auch unter Antragstellung LEZ . Die Eintragung muss spätestens beim ersten Mittelabruf nachgewiesen werden.
Für alle Projekte, mit denen Kinder und Jugendliche als Zielgruppe angesprochen werden, ist nach der LEZ-Förderrichtlinie eine Kinderschutzrichtlinie des Vereins notwendig.
Beratung
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken steht per Email oder nach Absprache telefonisch für Beratung bis zum Abgabetermin gerne zur Verfügung. Falls gewünscht oder erforderlich, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ruth Visser (r.visser@nord-sued-bruecken.de), Tel.: 01 74-4 77 70 23