Geänderte Antragsfristen

Liebe Engagierte,
um der großen Anzahl an Projektanträgen zum Jahresende gerecht zu werden (Drittmittelprogramme: ab 6.000 EUR Fördersumme, Stiftungsmittel: ab 2.500 EUR Fördersumme), passen wir die Prozesse der Bearbeitung und Entscheidung der Projekte für die unten genannten Förderprogramme an (betrifft nicht LEZ). Das geänderte Verfahren betrifft dabei nicht die Vorstandssitzungen am 05.09.022 und am 07.11.2022, für die die gewohnten Abläufe gelten.  

Folgende Änderungen wird es geben:
•    21.11.2022 (NEU! zusätzliche Vorstandssitzung):
Entscheidung von Projekten mit Projektbeginn ab 01.01.2023 (SDG, BIKO, EZ-KPF (BMZ & Sachsen), außer Projekte mit Förderung aus Stiftungsmitteln
•    12.12.2022 (reguläre Vorstandssitzung):
Entscheidung von
a) Projekten mit Förderung aus Stiftungsmitteln (Projektbeginn ab 01.01.2023)
b) Projekten, die Mittel in den anderen Förderprogrammen beantragen mit Projektbeginn ab 01.03.2023 (SDG, BIKO, EZ-KPF (BMZ & Sachsen)

Die Änderungen in der Übersicht:

 Antragsschluss       Entscheidung am              Frühester Projektbeginn    Förderprogramm 
 10.10.2022  21.11.2022 (NEU!)  01.01.2023  SDG, BIKO, EZ-KPF (BMZ & Sachsen)
 31.10.2022  12.12.2022  01.01.2023  Stiftungsmittel
 31.10.2022  12.12.2022  01.03.2023  SDG, BIKO, EZ-KPF (BMZ & Sachsen)


Wir freuen uns auf Ihre Projektideen und -anträge und wünschen einen frohen Sommer.