Wechsel der Zuständigkeit
BMZ überträgt die Beratung und Förderung von Erstantragstellern im Titel „Private Träger“ an die Stiftung Nord-Süd-Brücken und an die Schmitz-Stiftungen
Ab dem 01.01.2019 werden im Titel private Träger die Erstanträge (max. Fördervolumen 50.000 Euro, max. Projektvolumen: 66.666 Euro) aus den westdeutschen Bundesländern durch die W.P. Schmitz-Stiftung beraten und gefördert, aus den ostdeutschen Bundesländern und Berlin durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Erstantragsteller sind alle Organisationen, die erstmals Fördermittel zwischen 25.000 € und 50.000 € aus dem Titel „Private Träger“ beantragen. Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kooperation mit Partnern in einem Land, das auf der DAC-Liste steht. Die Partnerorganisation muss erfahren und vom Antragsteller unabhängig sein.
Erstanträge, die 2018 und früher bei bengo eingereicht worden sind und noch nicht bewilligt wurden, müssen erneut eingereicht werden.
Antragsteller aus den östlichen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) reichen die Anträge bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Antragsteller aus allen anderen Bundesländern bei den Schmitz-Stiftungen.
Bengo wird ab sofort keine Erstanträge mehr annehmen und bearbeiten.
Vorläufig gilt weiterhin: Wer von Bengo gefördert worden ist oder zukünftig von einer der beiden Stiftungen eine Förderung zwischen 25.000 € und 50.000 € erhalten hat, muss sich bei einem weiteren Antrag in dieser Förderhöhe an Bengo wenden.
Antragsverfahren bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken in der Übergangsphase
Verfahren
Die beiden Stiftungen werden sich weitgehend an das bisherige Verfahren von Bengo anlehnen, d.h. es wird weiterhin eine Trägerprüfung geben (drei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem Südpartner, angemessene Verwaltungskosten etc.). Auch die inhaltliche Prüfung wird nach den gleichen Prinzipien erfolgen wie bei Bengo.
Es wird jedoch kein webbasiertes Antragsverfahren geben. Die Antragsunterlagen müssen von der Website der Stiftung Nord-Süd-Brücken runtergeladen werden. Dann sind sie sowohl postalisch, wie auch digital an die Stiftung zu schicken.
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung aller eingegangenen Projektanträge. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt in der Regel vier Monate. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Antrag mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Stiftung einzureichen, damit gegebenenfalls genügend Zeit bleibt, um Nachfragen zu beantworten, Rückfragen mit dem Partner zu klären, die Partnervereinbaung abzuschließen etc..
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken und die Schmitz-Stiftungen werden sich eng abstimmen, damit eine Gleichbehandlung der Antragsteller gesichert wird. Es sind auch jährliche Abstimmungen mit Bengo und mit dem zuständigen BMZ-Referat geplant.
Förderrichtlinien
Es gelten die Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76) (Neufassung mit Wirkung vom 1.1.2016)
Ergänzend gelten auch die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken, insbesondere 4.1. (siehe hierzu den Punkt: Was ist anders?)
Termine
Grundsätzlich gelten für alle Erstantragsteller die gleichen Antragstermine wie für die anderen Förderlinien der Stiftung. Da die Neuerung jetzt für viele NRO überraschend kommt, werden wir uns jedoch darum bemühen, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Anträge, die bis Ende Oktober 2018 bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden, können im Dezember 2018 entschieden werden, falls bis dahin alle inhaltlichen Fragen geklärt werden konnten.
Anträge, die bis Ende Dezember 2018 eingereicht werden, können Anfang Februar 2019 entschieden werden.
Alle Anträge, die danach der Stiftung Nord-Süd-Brücken vorgelegt werden, müssen sich an die üblichen Antragstermine der Stiftung halten. Die Antragstermine finden Sie demnächst auf der Website.
Was ist anders?
Abweichend zu Bengo haben wir folgende Bestimmungen: Sie können ein Projekt auch überjährig beantragen: also bspw. von März 19 bis Februar 20 (max. 12 Monate). Wenn Sie überjährig beantragen, dann müssen Sie allerdings die Ausgaben und Einnahmen auf zwei Haushaltsjahre aufteilen (eine entsprechende Vorlage stellen wir zur Verfügung). Zu beachten ist, dass die Laufzeit des EZ-Kleinprojektefonds im Dezember 2020 enden wird. 2020 können daher keine überjährigen Projekte beantragt werden. Der von Bengo bisher festgelegte, letzte Antragstermin im März eines jeden Jahres gilt bei den beiden Stiftungen nicht. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Für das Jahr 2020 muss ein Projekt so geplant werden, dass es bis zum 31. Dezember vollständig abgeschlossen ist.
Wash
Bauprojekte für Gemeinschaftseinrichtungen werden nur gefördert, wenn ein sicherer und nachhaltiger Zugang zur Wasser- und zur Sanitärversorgung vorgesehen ist.
Kinderschutz
Bei Auslandsprojekten muss der Verein mit dem Projektpartner Leitlinien des Kindesschutzes vereinbaren. Falls die Partnerorganisation eine eigene Leitlinie beschlossen hat, muss diese mindestens der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen. Ist der Verein Mitglied eines Dachverbandes, der einen verpflichtenden Kinderschutz-Kodex verabschiedet hat, muss der Verein keine eigenen Leitlinien zum Kinderschutz beschlossen haben, falls der Kodex mindestens der UN-Kinderrechtskonvention entspricht.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:
- Trägerprüfungsformular (Teil A) (Angaben zum Verein)
- Antrag, den Sie bei Bengo eingereicht haben (dies gilt für alle Antragsteller, die einen Antrag bei Bengo schon eingereicht haben, wer einen neuen Antrag stellt, benutzt das Antragsformular (Teil B)
- Ausgaben- und Einnahmenplan (Teil C)
- Satzung
- Freistellungsbescheid
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Jahresberichte der letzten drei Jahre
Das Antragsformulare finden Sie auch unter Downloads auf der Website der Stiftung.
Trägerprüfung
Falls Sie bei Bengo die Trägerprüfung durchlaufen haben, bitten wir darum, uns die Bestätigung von Bengo vorzulegen.
Sollte das nicht der Fall sein, dann reichen Sie bitte folgendes Formular zur Trägerprüfung vollständig ausgefüllt bei uns ein.
Anträge bis 25.000 €
Anträge bis 25.000 € können wie bisher bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden. Anträge können auch Organisationen stellen, die noch keine drei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem Südpartner nachweisen können. Die Trägerprüfung ist insgesamt vereinfacht. Darüber hinaus gelten die gleichen Förderbedingungen.
Wer bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken noch keinen Antrag eingereicht hat und nicht über eine dreijährige Erfahrung in der Begleitung von Auslandsprojekten verfügt, kann höchstens 10 Tsd. Euro beantragen.
Ansprechpartner
Falls Sie Fragen haben sollten, dann können Sie uns gerne anrufen.
Ihre Ansprechpartnerin für die Antragstellung ist: Anna Richter a.richter(at)nord-sued-bruecken.de
Ihre Ansprechpartnerin für die Verwendungsnachweise ist: Cora Steckel c.steckel(at)nord-sued-bruecken.de