Förderfonds der Stiftung Nord-Süd-Brücken
Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt.
Folgende Fonds stehen der Stiftung zur Finanzierung von Projekten ostdeutscher NRO zur Verfügung:
- Fördermmittel der Stiftung für Auslandsprojekte und Maßnahmen der Inlandsarbeit
- Fördermittel des BMZ für Kleinprojekte im Ausland (max. 25 Tsd. Euro Fördersumme/33.333.- € Projektsumme)
- Fördermittel des Freistaates Sachsen für Kleinprojekte im Ausland (max. 15 Tsd. Euro Fördersumme bei 20 Tsd. Euro Projektsumme). Anträge können nur gemeinnützige Vereine aus Sachsen einreichen.
- Fördermittel des BMZ für Vorhaben der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Sustainable Development Goals (SDG)
- Fördermittel des BMZ zum Programm „Weltoffen, solidarisch u. dialogisch“
Hinweise zur Antragstellung und zu den Fördermöglichkeiten
Bitte senden Sie uns alle Anträge schriftlich und elektronisch zu (Mantelbogen, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan).
Bitte beantragen Sie ganzzahlige Beträge, die mindestens auf 100 € gerundet sind, also 3.100 € statt 3.115,64 €.
Pro Verein können insgesamt maximal 10% der Gesamtfördermittel der Stiftung, entspr. Pkt. 5 der Förderrichtlinien der Stiftung, bewilligt werden. 2016 sind dies 100 T€. Projekte können nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung gefördert werden.
Wer entscheidet über die Projektanträge?
Stiftungsmittel | Drittmittel | Wann | |
Geschäftsstelle der Stiftung | bis 2.500.- Euro | bis 6.000 Euro | Monatsende |
Vorstand | > 2.500.- Euro | > 6.000,- Euro | vierteljährlich |
Kleinprojekte (mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 € bzw. 6.000 € bei drittmittelfinanzierten Projekten/SDG-/EZ-Kleinprojektfonds) werden jeweils am Monatsende entschieden. Berücksichtigt werden alle Anträge, die bis zum 20. des laufenden Monats eingegangen sind.
Alle anderen Projekte werden vierteljährlich vom Vorstand der Stiftung entschieden (siehe Antragsfristen).
Wir weisen alle Antragsteller darauf hin, dass wir im Rahmen der monatlichen Kleinprojektesitzungen gelegentlich 1-2 externe Expert/innen (ohne Stimmrecht) zur Diskussion der Anträge hinzuziehen. Diese sind entweder Vertreter der ostdeutschen Landesnetzwerke oder migrantische Fachberater/innen. Wir versprechen uns von diesem Austausch einen Lerneffekt auf beiden Seiten hinsichtlich der Qualifizerung und Einschätzung entwicklungspolitischer Anträge.