Auslandsprojekte aus Mitteln des Freistaates Sachsen

Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert, begleitet und qualifiziert im Rahmen des EZ-Kleinprojektefonds Sachsen sächsische Vereine bei ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit. Bis Jahresende 2024 stehen noch ausreichend Fördermittel in diesem Fonds zur Verfügung. Diese Mittel müssen allerdings bis zum 31.12.2024 ausgegeben werden. Alle Fristen für diesen Fonds sind ausgesetzt - Förderanträge können jeder Zeit eingereicht werden und werden prioritär innerhalb weniger Tage geprüft und weiterqualifiziert. Bitte kontaktieren Sie uns!

Zielsetzungen des Programms:

  • Grundsätzlich wird angestrebt, mit den geförderten Projekten die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern, und die Fähigkeiten dieser Gruppen zu stärken, die bestehenden Probleme zu lösen.
  • Für sächsische Träger bietet sich mit diesem Fonds die Chance, ihre entwicklungspolitischen Fähigkeiten zu stärken mit dem Ziel, die Qualität und Wirkung der von ihnen begleiteten Projekte zu erhöhen. Sie können Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Auslandsprojekten sammeln und sich dabei qualifizieren. Die Qualifizierung im Bereich des Projektmanagements sollte auch die jeweiligen Partnerorganisationen einbeziehen.
  • Ziel des Kleinprojektfonds ist es, neben den Wirkungen im Süden, die Nachhaltigkeit bestehender Projektpartnerschaften unterstützt.
  • Die praktischen Erfahrungen der Träger in der Auslandsprojektarbeit sollen darüber hinaus einen Beitrag für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und damit zur zivilgesellschaftlichen Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland leisten.

Der EZ-Kleinprojektefonds wendet sich ausdrücklich auch an migrantisch-diasporische NRO, die mit ihren besonderen Vor-Ort-Kenntnissen wichtige Impulse für eine sinnvolle und wirksame Projektförderung setzen können. In Seminaren können sich insbesondere ehrenamtliche NRO mit praktischen Hinweisen und Übungen zu Projektplanung, Antragstellung, Monitoring und Evaluierung sowie Abrechnung qualifizieren.