Antragstellung EZ-Kleinprojektefonds Sachsen

Bei der Antragstellung für Projektanträge für das Jahr 2024 ist zu beachten, dass die Projektvorhaben bis maximal 31.12.2024 durchgeführt werden können, da die Weiterleitung der Zuwendungsmittel an den Doppelhaushalt des Landes Sachsen 2023/2024 gebunden ist.

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Die Antragstermine sind identisch mit denen der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stiftung Nord-Süd-Brücken nicht selbst die entgültige Förderentscheidung trifft, sondern die sächsische Staatskanzlei. Dies sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken wird sich jedoch um eine möglichst zügige Bearbeitung aller Projektanträge bemühen.

Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung:

  1. Projektanträge mit einer Antragssumme bis 10.000 € können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Bitte rechnen Sie mindestens sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn des Projekts ein.
  2. Bei Projekten mit einer beantragten Summe von über 10.000 € entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Auch hier sollte genügend Zeit nach der Vorstandssitzung bis zum Beginn des Projekts eingeplant werden. Es gelten für 2024 folgende Termine:
Antragsschluss Entscheidung am
02.01.2024 05.02.2024
26.02.2024 09.04.2024
15.04.2024 27.05.2024
29.07.2024 10.09.2024
23.09.2024 04.11.2024 (Projektbeginn: 1.1.2025)
28.10.2024 09.12.2024 (Projektbeginn: 1.3.2025)

 

Die Projektanträge mit einer beantragten Summe ab 10.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden:

Antragsverlauf

Schaubild als pdf-Datei

Bitte beachten Sie, dass alle durch den Vorstand bewilligten Projektanträge von der Staatskanzlei Sachsen bestätigt werden müssen. Dieser Vorgang dauert i.d.R. ca. 3 Tage. 

 

Projektantrag

Grundlage für eine Förderung im sächsischen EZ-Kleinprojektefonds sind die Allg. Nebenbestimmungen f. Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P-Sac) zur VwV zu §44 Säho.

Sie benötigen folgende Formulare für die Antragstellung:

  1. Teil A - Antrag auf Förderung eines Auslandsprojekts aus Mitteln des Freistaates Sachsen,
  2. Teil B - Ausgaben- und Einnahmenplan (einjährig) für Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres bzw. (überjährig) für Projekte über zwei Haushaltsjahre,
  3. Teil C - Projektbeschreibung.

Weitere nötige Anlagen:

  • Kopie der aktuellen Satzung,
  • aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt,
  • Projektanforderung: Mit einer solchen Projektanforderung stellt die Partnerorganisation den Wunsch einer Zusammenarbeit mit der deutschen Organisation für das Projekt dar und gibt uns als Stiftung die Möglichkeit, einzuschätzen, ob die Projektidee von der Partnerorganisation und/oder Zielgruppe stammt und ob die Partnerorganisation an der Projektkonzeption und -planung beteiligt ist/war. Diese kann in lokaler Sprache formuliert sein und als formloses Schreiben mit Unterschrift und Stempel der Partnerorganisation zugesandt werden. 

sowie

  • Projektvereinbarung: Zur Weiterleitung der Projektzuwendung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der lokalen Organisation von Nöten. Diese schließen Sie nach Unterzeichnung des Fördervertrags ab und senden uns eine Kopie bis spätestens zur 1. Mittelanforderung zu. Da die vertragliche Vereinbarung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte frühzeitig mit Ihrer Erstellung begonnen werden. Musterverträge für die Vereinbarung mit dem Projektpartner im Globalen Süden finden Sie im Downloadbereich in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
  • Kinder- und Jugendschutzpolicy des Antragsstellers (wenn zutreffend). Nähere Informationen dazu hier.

Alle Antragsunterlagen müssen sowohl elektronisch (im Originalformat) als auch postalisch rechtsverbindlich unterschrieben an die Stiftung gesendet werden an:

kpf@nord-sued-bruecken.de
sowie
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Folgeprojekt

Für Antragsteller, die erstmals im EZ-Kleinprojektefonds gefördert werden, kann ein weiteres Projekt erst bewilligt werden, sobald die vertiefte Nachweisprüfung des ersten Projektes abgeschlossen wurde und sich eine positive Entwicklung der Kapazitäten bei der antragsstellenden Organisation abzeichnet.

Nach erster erfolgreicher Förderung im EZ-Kleinprojektefonds können maximal zwei Projekte gleichzeitig in der Durchführung sein. Ein Antrag für ein weiteres (drittes) Projekt kann erst bewilligt werden, sobald mindestens eines der bereits in der Förderung befindlichen Projekte vollständig abgerechnet wurde (vollständige Vorlage des Verwendungsnachweises und Abschluss des Prüfprozesses).