Änderungsanträge
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Änderungsanträge können jederzeit eingereicht werden mit einem formlosen Dokument oder Anschreiben in dem die erforderlichen Änderungen dargestellt und begründet werden.
Änderungen in der Projektumsetzung
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Folgende Änderungen im Projektablauf müssen mit der Stiftung Nord-Süd-Brücken abgestimmt werden:
- Wenn die Projektkonzeption angepasst werden muss / wenn neue Maßnahmen dazu kommen
- Wenn die Einzelansätze (siehe Stichwort Einzelansätze) des Kostenplanes um mehr als 30 Prozent überschritten werden
- Wenn sich die Projektlaufzeit ändert
- Wenn nicht alle Fördermittel benötigt werden
Anteilfinanzierung
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Im EZ-Kleinprojektefonds des Freistaates Sachsen gelten die Regeln der Anteilsfinanzierung. Die Stiftung fördert maximal 75 Prozent der Projektkosten, 25 Prozent müssen in bar beigesteuert werden (keine Valorisierung). Diese Eigenmittel können aus unterschiedlichen Quellen stammen, nicht jedoch aus öffentlichen Mitteln (zu den öffentlichen Mitteln zählen auch kommunale Mittel). Es ist wünschenswert, wenn der Südpartner ebenfalls an der Finanzierung beteiligt ist.
Verringern sich die Projektkosten, bleibt der relative Anteil der Stiftung gleich, der absolute Förderbetrag reduziert sich jedoch.
Antragsteller
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Einen Antrag stellen für den EZ-Kleinprojektefonds Sachsen können gemeinnützige Vereine, die seit Ersteintragung im Vereinsregister ihren Sitz in Sachsen haben.
Auftragsvergabe im Partnerland
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Für die Auftragsvergabe im Partnerland gelten folgende Regeln:
- kleiner/gleich 1.000 €: Direktkauf § 3 Abs. 6 VOL/A unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- größer als 1.000 € bis 15.000 €: Freihändige Vergabe, nachvollziehbare Preisermittlung (Telefonvermerk, Internetausdruck etc.) bei mindestens drei Anbietern erforderlich.
- mehr als 15.000 €: Freihändige Vergabe, mindestens drei schriftliche Angebote erforderlich.
Ausgabenarten
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Generell können alle Ausgaben, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, beantragt werden. Beispielsweise:
- Investitionen (zum Beispiel Ausstattung, Bauten, Material, Geräte, Saatgut), Betriebsausgaben (zum Beispiel Schulungskosten, Energie- und Transportkosten)
- Betriebsausgaben
- Personalkosten (vor allem für die Mitarbeiter des lokalen Projektträgers, die mit der Projektdurchführung befasst sind). Vorsicht: Es können lediglich Personalkosten des Südpartners übernommen werden. Etwaige Kosten, die bei deutschen Träger anfallen, können lediglich über den Posten Verwaltungskosten (bis zu 4%) abgerechnet werden.
Bauprojekte
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Bauprojekte für Gemeinschaftseinrichtungen werden nur gefördert, wenn ein sicherer und nachhaltiger Zugang zur Wasser- und zur Sanitärversorgung vorgesehen ist.
Weitere Hinweise zu Bauprojekten
Allgemein
- Sind bei der Planung und bei der Auswahl des Standortes Klimadaten berücksichtigt worden?
- Kann das geplante Gebäude auch von Menschen mit Beeinträchtigungen (bspw.: RollstuhlfahrerInnen) genutzt werden?
Grundstück
- Das Grundstück muss sich im Besitz einer nicht gewinnorientierten einheimischen Institution (z.B. Projektträger, Zielgruppe, Kommune) befinden
- Das Grundstück ist für die geplante Baumaßnahme geeignet in Bezug auf Untergrund, Gefälle, Nachbarbebauung, Ver- und Entsorgungsanschlüsse
- Gibt es Gefährdungen durch Erdbeben, Stürme, Niederschläge oder Überflutungen
- Wie ist die Stromversorgung gesichert?
- Wie die Wasserversorgung?
- Wie wird das Abwasser beseitigt?
Bauausführung
- Die Baugenehmigung liegt vor.
- Die Bauausführung wird von baufachlichem Personal (z.B. Architekt, Bauingenieur) überwacht.
- Bauprojekte müssen, wie alle Projekt, von der Partnerorganisation geplant und umgesetzt werden,
- Beim Bau sollten lokale Fachkräfte eingesetzt (ArchitektInnen, HandwerkerInnen etc.) werden.
Gestaltung/Design
- Ist das Gebäude für den geplanten Verwendungszweck geeignet,
- ist das Gebäude so geplant, dass die Instandhaltung kostengünstig durchgeführt werden kann,
- sind bei der Konstruktionsplanung Genderaspekte berücksichtigt worden?
Baumaterialien
- Werden beim Bau lokal verfügbare Materialien verwendet?
- Wie wird der Bau vor Termiten oder anderen schädlichen Insekten (ungiftige Schutzmaßnahmen) geschützt?
Brandschutz
- Sind für den Brandschutz Vorkehrungen getroffen worden?
Gesundheit
- Sind Sanitärräume in ausreichender Zahl und Größe vorgesehen?
Zusätzliche Einrichtungen vorgesehen?
- Sportanlagen
- Gärten
- Werkstätten
(Auszug aus einer Checkliste, die von Architekten über Grenzen veröffentlicht worden ist)
Betreuungsreisen
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Reisen in das Projektland sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise zur Vorbereitung neuer Projektvorhaben. Pro NRO und Jahr kann nur eine Reise gefördert werden. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
• bisherige Kontakte zur Partnerorganisation,
• ein Reiseprogramm und
• eine Beschreibung des geplanten Projektvorhabens.
Gefördert werden ausschließlich Flug- und Fahrtkosten.
Reisen, die der Betreuung von Projekten dienen, können ebenfalls gefördert werden. Im Antrag ist ein entwicklungspolitisch begründetes Programm darzustellen. Es gelten die gleichen Fördereinschränkungen wie für Projektvorbereitungsreisen.
Eigenanteil
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Der Eigenanteil für Auslandsprojekte beträgt mindestens 25% der Gesamtsumme. Diese müssen zwingend in bar eingebracht werden. Der Eigenanteil kann sich wie folgt zusammensetzen:
a) Eigenmittel aus z.B. Spenden, Mitgliedsbeiträgen und freien Rücklagen sowie Rücklagen, die für dieses Vorhaben gebildet wurden
b) Mittel von Ihrer Partnerorganisation im Ausland
c) sogenannte Drittmittel, die Sie auf Antrag von privaten Institutionen oder aus nicht öffentlichen Förderprogrammen erhalten haben.
Der Eigenanteil kann variabel aus a), b) und/oder c) zusammengesetzt werden.
Valorisierung und Mittel von anderen öffentlichen Stellen (z.B. Bundes-, Länder- oder Komunalmittel) sind nicht möglich.
Einzelansätze
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Die Einzelansätze sind im Ausgaben- und Einnahmenplan - Teil C zu finden. Es handelt sich um die jeweiligen Oberpositionen (Investition, Betriebesausgaben, Personal- und Honorarausgaben etc.).
Bei einer Überschreitung der Einzelansätze um mehr als 30 Prozent muss dies mit der Stiftung Nord-Süd-Brücken abgestimmt werden.
Finanzierung von Betriebsausgaben
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Betriebs- und Personalausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zielerreichung stehen und können nur dann über die gesamte Laufzeit zu 100% finanziert werden, wenn sie bei Wegfall nach Projektende die Nachhaltigkeit des Projekts nicht gefährden.
Etwaige Personalkosten müssen der Ortsüblichkeit entsprechen.
Fördert die Stiftung Nord-Süd-Brücken Kulturprojekte?
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Kulturelle Vorhaben wie Filmreihen, Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen etc. können nur gefördert werden, wenn sie einen nachweislichen entwicklungspolitischen Bezug haben und im Rahmen eines entwicklungspolitischen Gesamtprogramms stehen.
Förderung von Versicherungen
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Es sind lediglich Transportversicherungen gegen Transportschäden und Diebstahl zum Schutz wertvoller Güter (beispielsweise Solaranlagen) bei entsprechender Begründung förderfähig.
In welchen Ländern fördert die Stiftung Nord-Süd-Brücken?
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Es können Projekte in Ländern gefördert werden, die auf der Liste des Entwicklungshilfekomitees der OECD aufgeführt sind.
Nachhaltigkeit
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Bei der Projektkonzipierung ist stets zu beachten, dass eventuelle Folgekosten (Instandhaltungs-, Wartungskosten, Ersatzbeschaffungen, Miete etc.) über das Projektende hinaus gesichert sind.
Genauso müssen bei Anschaffungen die Besitzverhältnisse klar sein. Im Projekt angeschaffte Materialien dienen stets dem gemeinnützigem Zweck und können nicht an Privatpersonnen übergeben werden.
Partnerorganisation
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Im Gegensatz zum Antragsteller muss die Partnerorganisation nicht zwangsläufig ein eingetragener Verein sein. Die Partnerorganisation ist eine formalregistrierte, klar identifizierte, nicht genwinnbringende Gruppe, die die administrative und fachliche Kompetenz besitzt, Kleinprojekte durchzuführen.
Wer entscheidet wann über die Förderung?
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Monatlich: einscheidet die Geschäftsstelle über Projekte mit beantragten Fördersummen bis zu 6.000 €.
Einmal im Quartal: entscheidet der Vorstand über Projekte mit beantragten Fördersummen ab 6.000 €.