Anträge auf Förderung sind stets schriftlich auf den Antragsformularen der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB) an die Geschäftsstelle zu stellen. Für Projektanträge im EZ-KPF dürfen ausschließlich die EZ-KPF Formulare benutzt werden. Zu finden sind diese im nebenstehenden Download-Bereich. Es gelten die nachstehenden Antragsfristen und Entscheidungsmodalitäten, sofern der Vorstand keine anderen Verfahren beschließt. Für weitere Fragen zum EZ-KPF empfehlen wir Ihnen auch die Website des Kleinprojektfonds, sowie unsere ständig aktualisierten FAQs.
Antragstellung im EZ Kleinprojektfonds (BMZ Mittel)
Bitte lesen Sie sich zunächst folgende Hinweise zur Antragstellung im EZ-Kleinprojektefonds gut durch (Siehe Downloadbereich):
- Merkblatt Fördermöglichkeiten private Träger
- Leitfaden zur Antragsstellung
- BMZ-Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben (Anl. 1)
- Allg. Nebenbestimmungen f. Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)(Anl. 2)
- Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz
Teil A: Trägerprüfung
Zuständig: Antje Bernhard - a.bernhard@nord-sued-bruecken.de: Bei erstmaliger Antragstellung im EZ-Kleinprojektefonds bei der SNSB muss der antragstellende Verein eine so genannte "Trägerprüfung" durchlaufen, bevor die Antragsteile B und C eingereicht werden sollten. Durch die Trägerprüfung lernt die SNSB sie als Verein kennen, nimmt sie in die SNSB-Datenbank auf und vergibt eine interne Trägernummer an Ihren Verein. Dem Antragsformular Teil A ist beizulegen:
- Chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der aktuellen Satzung
- Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte (alternativ Protokolle der Mitgliederversammlungen) der letzten 3 Jahre
- Einnahmen-/Ausgabenrechnungen (alternativ Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten 3 Jahre
- Die Eingruppierung in ein der drei Förderlinien richtet sich nach der vorliegenden Qualifikation, Erfahrung in der Durchführung von entwicklungspolitischen Auslandsprojekten und orientiert sich am bisherigen Jahresumsatz.
- Je nach Voraussetzung erfolgt eine Eingruppierung in die Förderlinien F10 (maximal 10.000 € Fördermittel), F25 (maximal 25.000 € Fördermittel) oder F50 (maximal 50.000 € Fördermittel).
Teil B: Antragsformular
Zuständig: Dr. Rene Vesper - r.vesper@nord-sued-bruecken.de: Bitte Datei erst downloaden -> auf eigenem Rechner abspeichern -> danach ausfüllen. Bitte scannen Sie dieses Formular NICHT, sondern belassen Sie es im ursprünglichen word-Format.
Teil C: Ausgaben- und Einnahmenplan/ Finanzierungsplan
Zuständig: Dr. Rene Vesper - r.vesper@nord-sued-bruecken.de: Für Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres bzw. Ausgaben- und Einnahmenplan für Projekte in zwei Haushaltsjahren (überjährig). Bitte im ursprünglichen Excel-Format belassen (KEIN Scan).
Partneranforderung (vor Projektbeginn mit Antragsteil B & C einreichen)
Diese Anforderung ist ein zentrales Dokument, das am Anfang jeder Projektidee und jedes Projektantrags stehen sollte. Denn sowohl die entwicklungspolitische 'Problemanalyse', als auch die möglichen 'Lösungswege', sollten im DAC-Land von Ihrer Partnerorganisation erdacht worden sein. Wenn eine solche inhaltlich schlüssige Partneranforderung fehlt, können wir nicht ausschließen, dass die geplanten Maßnahmen an den Interessen und Bedüfnissen der Zielgruppe(n) und jenen der Partnerorganisation vorbei gehen. Eine Partneranforderung kann ein formloses Schreiben mit Unterschrift, Datum und Stempel der Partnerorganisation sein, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die in Ihrem Projektantrag geplanten Maßnahmen sinnvoll, erwünscht, effizient und ortsangemessen sind. Da ihre Partner*innen in den DAC-Ländern für gewöhnlich kein Deutsch können, kann die Partneranforderung auf einer offiziellen Sprachen der EU an uns gesandt werden. Andernfalls muss eine Übersetzung auf Deutsch beigelegt werden. Erst wenn diese Partneranforderung vorliegt, können wir Ihren Projektantrag bearbeiten/ bewilligen.
Kinder- und Jugendschutzrichtlinie (KJRL)
Falls Kinder- und/ oder Jugendliche (in)direkte Zielgruppe des Projekts sind, muss klargestellt werden, wie diese Zielgruppen im Rahmen des Projekts geschützt werden können. Dafür sind Sie als antragstellender Verein mitverantwortlich. Bis zum ersten Mittelabruf muss Ihr Verein daher der SNSB eine KJRL vorlegen (bei begründeten Ausnahmen spätestens bis zum Verwendungsnachweis). Welche Aspekte diese KJRL haben sollte, finden Sie auf der SNSB-Website - bitte passen Sie Ihre KJRL auf die Realitäten Ihres Projekts an. Auch wenn Sie im Rahmen Ihres Projekts eine Kinderbetreuung anbieten, muss der SNSB eine solche KJRL vorgelegt werden. Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist auch Teil des Fördervertrags. Ihr Verein versichert mit der Unterschrift unter den Fördervertrag, dass der Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Projekts eingehalten wird. Daher sollten Sie als deutscher e.V. diese Mindestanforderung an die KJRL auch an Ihre Partnerorganisation (PO) kommunizieren und im Partnervertrag/ Projektvereinbarung einen Passus dazu festhalten. Es reicht aus, wenn die SNSB über das Vorhandensein einer KJRL ihrer PO informiert wird.
Partnervertrag/ Projektvertrag (nach SNSB-Fördervertrag von Ihrem Verein auszufüllen)
Dieser Projektvertrag (zwischen Ihrem Verein und Ihrer Partnerorganisation) sollte nach Ausstellung des SNSB-Fördervertrags (zwischen der SNSB und Ihrem Verein) erstellt werden. Eine Kopie sollte bis spätestens zur ersten Mittelanforderung an die SNSB geschickt werden. Da die vertragliche Vereinbarung einige Zeit in Anspruch nehmen kann (Absprachen mit Ihrer Partnerorganisation etc.), sollte frühzeitig mit Ihrer Erstellung begonnen werden. Musterverträge für die Vereinbarung finden Sie im Downloadbereich in deutscher, englischer, französischer und/ oder spanischer Sprache.
Antragsfristen und Bewilligungsverfahren
Alle Antragsunterlagen müssen sowohl elektronisch als auch postalisch rechtsverbindlich unterschrieben (keine digital eingefügten Unterschriften) an die SNSB gesendet werden. Bei der Einhaltung der Fristen (etwa zum 20.01., 20.02., etc.) gilt der jeweilige Poststempel auf dem postalischen Antrag. Bitte senden Sie uns die Unterlagen bis spätestens zu diesen Fristen zu, sonst gilt erst die Frist vier Wochen später. Bitte senden Sie Ihren Projektantrag bzw. Vereinsunterlagen an: kpf@nord-sued-bruecken.de sowie an Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin.
Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung. Projektanträge mit einer beantragten Fördersumme bis 10.000 € können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der SNSB-Geschäftsstelle getroffen. Da das Vorhaben noch mit dem Auswärtigen Amt (AA) abgesprochen werden muss, rechnen Sie bitte mindestens sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn Ihres Projekts mit ein.
Antragsschluss | Entscheidung der SNSB-Geschäftsstelle | Vorraussichtlicher Projektbeginn |
20.09.24 | 2-3 Wochen später | min. 6 Wochen nach Antragsfrist |
20.10.24 | 2-3 Wochen später | min. 6 Wochen nach Antragsfrist |
20.11.24 | 2-3 Wochen später | min. 6 Wochen nach Antragsfrist |
Bei Projektanträgen mit einer beantragten Fördersumme ÜBER 10.000 € entscheidet der SNSB-Vorstand auf seinen sechsmal im Jahr stattfindenden Vorstandssitzungen. Für 2024 gelten folgende Termine:
Antragsschluss | Entscheidung des SNSB-Vorstands am |
Vorraussichtlicher Projektbeginn |
23.09.2024 | 04.11.2024 | November 2024 bis Januar 2025 |
25.10.2024 | 09.12.2024 | Januar bis März 2025 |
20.12.2025 | 10.02.2025 | März bis Mai 2025 |
17.02.2025 | 07.04.2025 | Mai bis Juli 2025 |
14.04.2025 | 26.05.2025 | Juli bis September 2025 |
25.07.2025 | 08.09.2025 | September bis November 2025 |
22.09.2025 | 03.11.2025 | November 2025 bis Januar 2026 |
25.10.2025 | 08.12.2025 | Januar bis März 2026 |
Folgeprojekt
Für Antragsteller, die erstmals im EZ-Kleinprojektefonds gefördert werden, kann ein weiteres Projekt erst bewilligt werden, sobald die vertiefte Nachweisprüfung des ersten Projektes abgeschlossen wurde und sich eine positive Entwicklung der Kapazitäten bei der antragsstellenden Organisation abzeichnet. Dies ist festgehalten in den Fördergrundsätzen zwischen der SNSB und dem BMZ, dessen Neufassung derzeit noch in der finalen Abstimmung steht. Nach erster erfolgreicher Förderung im EZ-Kleinprojektefonds können maximal zwei Projekte gleichzeitig in der Durchführung sein. Ein Antrag für ein weiteres (drittes) Projekt kann erst bewilligt werden, sobald mindestens eines der bereits in der Förderung befindlichen Projekte vollständig abgerechnet wurde (vollständige Vorlage des Verwendungsnachweises und Abschluss des Prüfprozesses).
Wenn Sie in den Verteiler des EZ Kleinprojektefonds der Stiftung Nord-Süd-Brücken aufgenommen werden möchten (oder sich von diesem wieder abmelden möchten), dann schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an kpf@nord-sued-bruecken.de mit dem Betreff "EZ KPF Verteiler"