Antragstellung SDG-Fonds

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin (seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister). Sie haben bisher keine Förderung durch das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) der Engagement Global gGmbH erhalten (Diese Vereine beantragen nicht im SDG-Fonds, sondern im FEB-Programm).
Mit dem geplanten Projektvorhaben sollen Zielgruppen in den ostdeutschen Ländern oder Berlin zu den SDGs informiert werden.

 

Kurz erklärt: Rahmenbedingungen für wirksame Projekte ...


Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung:

  1. Projektanträge mit einer Antragssumme bis 6.000 EUR können jeweils zum 20. des laufenden Monats (außer Dezember) gestellt werden. Bitte planen Sie mit mindestens vier bis sechs Wochen ab Antragsfrist (= Eingang auf dem Postweg des vollständigen, ausgedruckten und rechtsgültig unterschriebenen Antrags) bis zum Beginn des Projekts.
  2. Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Es gelten folgende Termine:
Antragsschluss Entscheidung am Anmerkungen
05.01.2026 09.02.2026  
16.02.2026 30.03.2026  
20.04.2026 01.06.2026  
20.07.2026 07.09.2026  
21.09.2026 02.11.2026 SDG-Projekte mit Beginn ab 01.01.2027 müssen spätestens zu dieser Frist beantragt werden!
26.10.2026 07.12.2026  

Projekte mit Antragssummen zwischen 6.000 EUR und 15.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (Schaubild als pdf-Datei):

Projektantrag

Der Projektantrag muss vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden und uns zur Antragsfrist vorliegen.

In der elektronischen Version müssen alle Antragsdokumente im originären Format per E-Mail gesendet werden (Word, Excel und ohne Unterschrift, keine Scans!). Folgende Dokumente sind ausgefüllt für den Projektantrag einzureichen (es müssen diese Formulare verwendet werden):

  • Antragsformular SDG: Bitte laden Sie zuerst die Datei runter und speichern sie auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie das Formular ausfüllen. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig von der/den dazu im Verein befugten Person(en) mit Originalunterschrift zu unterzeichnen.
  • Projektbeschreibung SDG
  • Ausgaben- und Einnahmenplan SDG

Die aktuellen Antragsformulare können Sie rechts im Kästchen "Downloads" runterladen. Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Notwendige Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Maßnahmen geplant sind oder sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, müssen folgende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:

  • Programm/ Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von Ort, Dauer, entwicklungspolitischen Themen, Referent*innen (inkl. Thema & Dauer ihres Beitrags), Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Kurz-Konzept/ Inhaltsverzeichnis (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Bildungsmaterialien, Videos, Podcasts): mit Angabe von Format (print/ digital), Auflagenhöhe, Seitenanzahl bzw. Dauer, entwicklungspolitischen Themen, Methoden und Autor*innen
  • Stellenbeschreibung (bei anteiligen Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Aufgaben der Person(en) im beantragten Projekt, Anzahl der Wochenstunden, Eingruppierung nach TVöD und Erfahrungsstufe
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber: Sollten Ihnen diese noch nicht vorliegen, können sie nachgereicht werden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den aktuellen Stand der Beantragung mit.

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der aktuellen Satzung
  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes des antragstellenden Vereins (wenn Kinder- und Jugendliche Zielgruppe des Projekts sind oder es Maßnahmen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit vorsieht). Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den notwendigen Mindestanforderungen an Ihre Kinder- und Jugendschutzrichtlinie finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kindesschutz.


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

SDG@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Nach Antragsschluss und mit postalischem Eingang der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. 

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischem Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.