2. Kleinprojekte (bis 6.000 EUR): Kurze Bildungsangebote

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in Berlin oder grundsätzlich auch in den fünf ostdeutschen Bundesländern haben. Die geplanten Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und kolonialen Kontinuitäten sind nur dann förderfähig, wenn sie sich an Schüler*innen und schulische Akteur*innen in Berlin richten und an bzw. mit Berliner Schulen durchgeführt werden.


Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Anträge für Kleinrojekte mit einer Antragssumme bis 6.000 EUR können fortlaufend, ohne Antragsfrist gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Bitte planen Sie mit ca. vier bis sechs Wochen ab Antragseingang bis zum Beginn des Projektes.

Projektantrag

Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Erst mit Erhalt der ausgedruckten postalischen und rechtsgültig mit Originalunterschrift versehenen Antragsunterlagen können wir mit der Bearbeitung des Projektantrages beginnen.

Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:

  • Antragsformular BIKO: Bitte scannen Sie dieses nicht, sondern belassen es im ursprünglichen pdf-Format. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig zu unterschreiben.
  • Projektbeschreibung u. Sachbericht BIKO (bis 6.000 EUR Fördersumme)
  • Ausgaben- und Einnahmenplan BIKO: Bitte scannen Sie diesen nicht, sondern belassen ihn in der elektronischen Version im ursprünglichen Excel-Format.

Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.

Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Kosten entstehen bzw. sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, sind folgende Anlagen als Bestandteil des Projektantrags diesem beizufügen:

  • Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung

Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Kopie des aktuellen Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Hinweise zur Registrierung Ihres Vereins sowie zur Anpassung eines bestehenden Eintrages finden Sie auf den dortigen Seiten unter den "FAQ")
  • Formular der Eintragungsbestätigung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Formular nebenstehend unter "Downloads")
  • Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG-Formular nebenstehend unter "Downloads" abrufbar)

Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

BIKO@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Nach Antragsschluss und erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an.

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischem Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.