Antragsfristen und Bewilligungsverfahren
Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung:
- Projektanträge mit einer Antragssumme bis 2.500 EUR Stiftungsmittel können jeweils zum 20. des laufenden Monats (außer Dezember) gestellt werden. Projekte mit einer Durchführung in 2026 werden frühestens mit der Frist zum 20. November 2025 entschieden. Bitte planen Sie mit mindestens vier bis sechs Wochen ab Antragsfrist (= Eingang auf dem Postweg des vollständigen, ausgedruckten und rechtsgültig unterschriebenen Antrags) bis zum Beginn des Projekts.
- Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 2.500 EUR Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Projekte ab 2.500 EUR mit Projektbeginn ab 01.01.2027 werden ausschließlich auf der letzten Vorstandssitzung im Dezember entschieden. Es gelten folgende Termine:
| Antragsschluss | Entscheidung am | Anmerkungen |
| 05.01.2026 | 09.02.2026 | |
| 16.02.2026 | 30.03.2026 | |
| 20.04.2026 | 01.06.2026 | |
| 20.07.2026 | 07.09.2026 | |
| 21.09.2026 | 02.11.2026 | |
| 26.10.2026 | 07.12.2026 | Stiftungsmittel-Projekte mit Beginn ab 01.01.2027 müssen zu dieser Frist beantragt werden! |
Die Projektanträge mit einer beantragten Summe ab 2.500 EUR Stiftungsmittel werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (nachfolgendes Schaubild als pdf-Datei):
Projektantrag
Der Projektantrag muss vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden und uns zur Antragsfrist vorliegen.
In der elektronischen Version müssen alle Antragsdokumente im originären Format per E-Mail gesendet werden (Word, Excel und ohne Unterschrift, keine Scans!). Folgende Dokumente sind ausgefüllt für den Projektantrag einzureichen (es müssen diese Formulare verwendet werden):
- Antragsformular Inland: Bitte laden Sie zuerst die Datei runter und speichern sie auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie das Formular ausfüllen. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig von der/den dazu im Verein befugten Person(en) mit Originalunterschrift zu unterzeichnen.
- Projektbeschreibung Inland
- Ausgaben- und Einnahmenplan Inland
Die aktuellen Antragsformulare können Sie rechts im Kästchen "Downloads" runterladen. Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!
Vereine, die für dasselbe Projekt eine Finanzierung bei FEB/Engagement Global beantragen, können anstelle des Formulars "Projektbeschreibung Inland" der Stiftung auch den FEB-Antrag einreichen. Diesem sind jedoch das "Antragsformular Inland" sowie das Formular "Ausgaben- und Einnahmenplan" der Stiftung Nord-Süd-Brücken beizufügen. Wurde bereits ein FEB-Anpassungsantrag gestellt, ist dieser zusätzlich einzureichen.
Notwendige Anlagen zum Projektantrag
Wenn folgende Maßnahmen geplant sind oder sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, müssen folgende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:
- Stellenbeschreibung (bei anteiligen Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Aufgaben der Person(en) im beantragten Projekt, Anzahl der Wochenstunden, Eingruppierung nach TVöD und Erfahrungsstufe
- Programm/ Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von Ort, Dauer, entwicklungspolitischen Themen, Referent*innen (inkl. Thema & Dauer ihres Beitrags), Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
- Kurz-Konzept/ Inhaltsverzeichnis (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Bildungsmaterialien, Videos, Podcasts): mit Angabe von Format (print/ digital), Auflagenhöhe, Seitenanzahl bzw. Dauer, entwicklungspolitischen Themen, Methoden und Autor*innen
- Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber: Sollten Ihnen diese noch nicht vorliegen, können sie nachgereicht werden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den aktuellen Stand der Beantragung mit.
Trägerunterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes des antragstellenden Vereins (wenn Kinder- und Jugendliche Zielgruppe des Projekts sind oder es Maßnahmen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit vorsieht). Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den notwendigen Mindestanforderungen an Ihre Kinder- und Jugendschutzrichtlinie finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kinder- und Jugendschutz.
Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:
info@nord-sued-bruecken.de
sowie an die
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Nach Antragsschluss und mit postalischem Eingang der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an.
Erstförderung und Folgeprojekt
Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Programm gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.

