Antragsfristen und Bewilligungsverfahren
Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung:
- Projektanträge mit einer Antragssumme bis 2.500 EUR Stiftungsmittel können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Projekte mit einer Durchführung in 2025 werden frühestens mit der Frist zum 20. November 2024 entschieden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Bitte rechnen Sie mindestens sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn des Projekts ein.
- Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 2.500 EUR Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Projekte ab 2.500 EUR mit Projektbeginn ab 01.01.2025 werden ausschließlich auf der letzten Vorstandssitzung im Dezember entschieden. Es gelten folgende Termine:
Antragsschluss | Entscheidung am | Anmerkungen |
02.01.2024 | 05.02.2024 | |
26.02.2024 | 09.04.2024 | |
15.04.2024 | 27.05.2024 | |
29.07.2024 | 10.09.2024 | |
23.09.2024 | 04.11.2024 | |
28.10.2024 | 09.12.2024 | Stiftungsmittel-Projekte mit Beginn ab 01.01.2025 müssen zu dieser Frist beantragt werden! |
Die Projektanträge mit einer beantragten Summe ab 2.500 EUR Stiftungsmittel werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (nachfolgendes Schaubild als pdf-Datei):
Projektantrag
Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Die ausgedruckte, postalische Version muss uns zur Antragsfrist vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:
- Antragsformular Inland: Bitte laden Sie zuerst die Datei runter und speichern sie auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie das Formular ausfüllen. Bitte scannen Sie dieses nicht, sondern belassen es im ursprünglichen pdf-Format. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig zu unterschreiben.
- Projektbeschreibung Inland
- Ausgaben- und Einnahmenplan (einjährig) für Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres bzw. Ausgaben- und Einnahmenplan (überjährig) für Projekte innerhalb von zwei Haushaltsjahren.
Bitte scannen Sie diesen nicht, sondern belassen ihn in der elektronischen Version im ursprünglichen Excel-Format.
Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.
Vereine, die dasselbe Projekt auch bei FEB/Engagement Global beantragen, können anstelle des Formulars "Projektbeschreibung Inland" der Stiftung auch den FEB-Antrag einreichen. Diesem sind jedoch das "Antragsformular Inland" sowie das Formular "Ausgaben- und Einnahmenplan" der Stiftung Nord-Süd-Brücken beizufügen. Wurde bereits ein FEB-Anpassungsantrag gestellt, ist auch dieser zusätzlich zum originären FEB-Antrag dem Antrag an die Stiftung beizulegen.
Anlagen zum Projektantrag
Wenn folgende Kosten entstehen bzw. sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, sind folgende Anlagen als Bestandteil des Projektantrags diesem beizufügen:
- Stellenbeschreibung (bei Lohnkosten für festangestelltes Personal): mit Angabe der Aufgaben, Anzahl der Wochenstundenzahl, Eingruppierung nach TVöD
- Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
- Besuchsprogramm (bei Begegnungsreisen): mit Angabe aller Aktivitäten, entwicklungspolitischer Themen, Ort, Dauer, Referent*innen und Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
- Inhaltsverzeichnis/Exposé (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Broschüren und Bildungsmaterialien): mit Angabe der Auflagenhöhe, Seitenanzahl, Themen/Methoden und Autor*innen
- Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung
Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!
Trägerunterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:
info@nord-sued-bruecken.de
sowie an die
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Nach Antragsschluss und erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. Für den fristgerechten Eingang zur jeweils geltenden Antragsfrist muss uns der Projektantrag postalisch vorliegen.
Erstförderung und Folgeprojekt
Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.