Fördervoraussetzungen Bildungsarbeit im Inland (Stiftungsmittel)

Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Ersteintrag ins Vereinsregister und aktuellem Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin.

Inhaltliche Voraussetzungen

Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit

Die Projeke müssen sich thematisch eindeutig der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit zuordnen lassen. Dabei orientieren sich ihre Angebote an der Agenda 2030 und den 17 SDG und ordnen die gewählten Fragestellungen in eine globale Perspektive ein. Die Projekte intendieren bei den Zielgruppen die:

  • Förderung des Bewusstseins über die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung,
  • Veranschaulichung von globalen, regionalen und lokalen Verflechtungen sowie weltweiter gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungsprozesse,
  • Analyse von Ursachen und Folgen von Armut, gewalttätigen Konflikten, Klimawandel und Umweltzerstörung und Unterdrückung und Aufzeigen von konstruktiven Veränderungsmöglichkeiten,
  • Sensibilisierung und Schärfung des Bewusstseins für die ungleiche Verteilung von Ressourcen, Mitsprache und Macht im Globalen Süden und Globalen Norden und die
  • Beförderung der Abkehr von rassistischen und paternalistischen Hilfs-Denkmustern sowie eurozentristischen Sichtweisen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Projekte der schulischen/außerschulischen entwicklungspolitischen Bildungsarbeit (z.B. Projekttage und -wochen mit Kindern und Jugendlichen, Seminare, Ausstellungen)
  • Bildungs- und Informationsveranstaltungen für Multiplikator*innen (z.B. Weiterbildungsangebote zu inhaltlichen und methodisch-didaktischen Fragen der Bildungsarbeit im Kontext der SDG)
  • Aktionen und Aktivitäten im öffentlichen und politischen Raum (z.B. Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, die auf die positive Veränderung entwicklungspolitischer Rahmenbedingungen auf lokaler, Landes- und Bundesebene gerichtet sind.
  • Entwicklungspolitische Lern- und Begegnungsreisen zwischen Ostdeutschland/Berlin und Ländern des globalen Südens (gemäß DAC-Länderliste)

Entwicklungspolitische Lern- und Begegnungsreisen

Lern- und Begegnungsreisen sollen den Teilnehmenden einen persönlichen Einblick in die Lebensrealitäten von Menschen in den Gastländern ermöglichen. Sie sollen die interkulturellen Kompetenzen stärken und entwicklungspolitische Erfahrungen ermöglichen. Voraussetzungen für eine Förderung sind eine angemessene pädagogische Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden, eine mit der Zielstellung der Reise zu vereinbarende Gruppengröße (in der Regel ca. sechs bis acht Personen), eine Aufenthaltsdauer im Reiseland von mindestens zwei Wochen sowie ein Programm mit Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit.

Die multiplikatorische Wirkung von Lern- und Begegnungsreisen sollte gesichert werden durch eine entwicklungspolitische Bildung- und Öffentlichkeitsarbeit, die schon in der Reisevorbereitung geplant wird.

Ein angemessener Eigenbeitrag der Teilnehmenden ist nachzuweisen.

Nicht förderfähige Maßnahmen

  • Kunst-, Sport- und Kulturveranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Bildungscharakter
  • Veranstaltungen und Maßnahmen zur Anwerbung neuer Vereinsmitglieder oder Mitgliederversammlungen
  • Empowerment- oder Integrations-Aktivitäten
  • Schulungen zur Antragstellung und zur Einwerbung von Fördermitteln für Auslandsprojekte
  • Sprachkurse und Bewerbungstrainings
  • Angebote der politischen Bildung und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ohne thematische Verknüpfung zwischen globalem Süden und globalem Norden

Formale Voraussetzungen

Förderfähige Ausgaben

Grundsätzlich können im Rahmen eines Projekts folgende Ausgaben unter Berücksichtigung der entsprechend gültigen Vorgaben finanziert werden:

  • Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten: hierbei sind die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beachten
  • Sachkosten: Materialien, Dienstleistungen (Grafiker*in, Designer*in, ...)
  • Personalkosten: eine Einstufung in TVöD ist vorzunehmen und ein Stellenprofil beizufügen; die Ausgaben sind auf Grundlage des Arbeitgeber-Brutto nach Stundenzahl und Zeitraum aufzuschlüsseln
  • Honorare: Orientierung an Honorarregelungen des Bundes (BAköV-Staffel für "Gastdozenten aus der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeitsowie vergleichbare Angehörige von Wirtschaft und Verbänden")
  • Verwaltungskosten: bis 10 %
  • ggf. projektbezogene Ausgaben in Ländern des globalen Südens (gemäß DAC-Länderliste) wie Flug, Versicherung, Honorare, Unterkunft & Verpflegung, Sachkosten

Begrenzt zuschussfähige Ausgaben

Projekte, deren Gegenstand Begegnungsreisen aus Ländern des globalen Südens nach Ostdeutschland oder Berlin und umgekehrt sind, können mit max. 2.500 EUR aus Stiftungsmitteln gefördert werden.

Besteht das Projekt aus der reinen Erstellung einer Publikation (Print oder digital), kann es ebenfalls mit max. 2.500 EUR aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wenn diese nicht mit begleitenden Bildungsmaßnahmen flankiert wird.

Nicht förderfähige Ausgaben

Einzelausgaben (Büro-Miete, Personalstelle, u.a.), die für sich alleine stehen und nicht in den Kontext eines Projektes der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit integriert sind.

Fördermodalitäten

  • Maximale Projektlaufzeit: in der Regel 12 Monate, im jeweiligen Kalenderjahr
  • Maximale Förderung: 90% der Gesamtprojektkosten
  • Ko-Finanzierung: durch Eigenmittel oder weitere Drittmittel
  • Leitlinie des Kindesschutzes: Der antragstellende Verein muss eine für seine Institution verabschiedete Kindesschutz-Richtlinie vorlegen, wenn zu den Zielgruppen des Projekts Kinder zählen, sich die Wirkung des Projekts direkt auf Kinder bezieht oder das Projekt Fortbildungen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet. Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den Mindestanforderungen an die Kindesschutz-Richtlinie der durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken geförderten Vereine finden Sie auf unserer Seite Kindesschutz-Richtlinie.

Ansonsten gilt die Förderrichtlinie der Stiftung Nord-Süd-Brücken für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Sie auch nebenstehend unter "Downloads" abrufen können.