Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Ersteintrag ins Vereinsregister und aktuellem Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin.
Inhaltliche Voraussetzungen
Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit
Die Projeke müssen sich thematisch eindeutig der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit zuordnen lassen. Dabei orientieren sich ihre Angebote an der Agenda 2030 und den 17 SDG und ordnen die gewählten Fragestellungen in eine globale Perspektive ein. Die Projekte intendieren bei den Zielgruppen die:
- Förderung des Bewusstseins über die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung,
- Veranschaulichung von globalen, regionalen und lokalen Verflechtungen sowie weltweiter gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungsprozesse,
- Analyse von Ursachen und Folgen von Armut, gewalttätigen Konflikten, Klimawandel und Umweltzerstörung und Unterdrückung und Aufzeigen von konstruktiven Veränderungsmöglichkeiten,
- Sensibilisierung und Schärfung des Bewusstseins für die ungleiche Verteilung von Ressourcen, Mitsprache und Macht im Globalen Süden und Globalen Norden und die
- Beförderung der Abkehr von rassistischen und paternalistischen Hilfs-Denkmustern sowie eurozentristischen Sichtweisen.
Förderfähige Maßnahmen
- Projekte der schulischen/außerschulischen entwicklungspolitischen Bildungsarbeit (z.B. Projekttage und -wochen mit Kindern und Jugendlichen, Seminare, Ausstellungen)
- Bildungs- und Informationsveranstaltungen für Multiplikator*innen (z.B. Weiterbildungsangebote zu inhaltlichen und methodisch-didaktischen Fragen der Bildungsarbeit im Kontext der SDG)
- Aktionen und Aktivitäten im öffentlichen und politischen Raum (z.B. Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, die auf die positive Veränderung entwicklungspolitischer Rahmenbedingungen auf lokaler, Landes- und Bundesebene gerichtet sind.
- Entwicklungspolitische Lern- und Begegnungsreisen zwischen Ostdeutschland/Berlin und Ländern des globalen Südens (gemäß DAC-Länderliste)
Entwicklungspolitische Lern- und Begegnungsreisen
Lern- und Begegnungsreisen sollen den Teilnehmenden einen persönlichen Einblick in die Lebensrealitäten von Menschen in den Gastländern ermöglichen. Sie sollen die interkulturellen Kompetenzen stärken und entwicklungspolitische Erfahrungen ermöglichen. Voraussetzungen für eine Förderung sind eine angemessene pädagogische Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden, eine mit der Zielstellung der Reise zu vereinbarende Gruppengröße (in der Regel ca. sechs bis acht Personen), eine Aufenthaltsdauer im Reiseland von mindestens zwei Wochen sowie ein Programm mit Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit.
Die multiplikatorische Wirkung von Lern- und Begegnungsreisen sollte gesichert werden durch eine entwicklungspolitische Bildung- und Öffentlichkeitsarbeit, die schon in der Reisevorbereitung geplant wird.
Ein angemessener Eigenbeitrag der Teilnehmenden ist nachzuweisen.
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Kunst-, Sport- und Kulturveranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Bildungscharakter
- Veranstaltungen und Maßnahmen zur Anwerbung neuer Vereinsmitglieder oder Mitgliederversammlungen
- Empowerment- oder Integrations-Aktivitäten
- Schulungen zur Antragstellung und zur Einwerbung von Fördermitteln für Auslandsprojekte
- Sprachkurse und Bewerbungstrainings
- Angebote der politischen Bildung und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ohne thematische Verknüpfung zwischen globalem Süden und globalem Norden
Formale Voraussetzungen
Förderfähige Ausgaben
Grundsätzlich können im Rahmen eines Projekts folgende Ausgaben unter Berücksichtigung der entsprechend gültigen Vorgaben finanziert werden:
- Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten: hierbei sind die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beachten
- Sachkosten: Materialien, Dienstleistungen (Grafiker*in, Designer*in, ...)
- Personalkosten: Die Gehälter des Projektpersonals sind in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) zuwendungsfähig. Die Berechnungsgrundlage ist die zugrundeliegende Entgeltgruppe des TVöD, die Erfahrungsstufe sowie der Stellenanteil nach Anzahl der Wochenstunden. Die Ausgaben sind auf Grundlage des Arbeitgeber-Brutto zu berechnen.
- Honorare: Können in angemessener Höhe für entsprechende Tätigkeiten gezahlt werden: a.) Für Referent*innen/ Moderator*innen gemäß der Honorarregelungen des Bundes (BAköV-Staffel, 2. Seite rechte Spalte für "Freiberufliche Gastdozenten", rechts oben im Kästchen "Downloads" abrufbar) ausschließlich für die Zeit eines aktiven Inputs, zzgl. angemessener Zeit für die Vorbereitung und wenn zutreffend, Nachbereitung (nicht für die Teilnahme, wenn keine Leistung erbracht wird) und in begründeten Fällen auch für die digitale Zuschaltung einer/es Referent*innen im Globalen Süden (gemäß DAC-Länderliste). b.) Für koordinierende/ organisatorische Tätigkeiten kann ein Stundensatz angelehnt an die angemessene Vergütung für diese Art der Tätigkeiten im TVöD gezahlt werden.
- Verwaltungskosten: bis 10 %
- ggf. projektbezogene Ausgaben in Ländern des globalen Südens (gemäß DAC-Länderliste) wie Flug, Versicherung, Honorare, Unterkunft & Verpflegung, Sachkosten
Begrenzt zuschussfähige Ausgaben
Projekte, deren Gegenstand Begegnungsreisen aus Ländern des globalen Südens nach Ostdeutschland oder Berlin und umgekehrt sind, können mit max. 2.500 EUR aus Stiftungsmitteln gefördert werden.
Besteht das Projekt aus der reinen Erstellung einer Publikation (Print oder digital), kann es ebenfalls mit max. 2.500 EUR aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wenn diese nicht mit begleitenden Bildungsmaßnahmen flankiert wird.
Nicht förderfähige Ausgaben
Einzelausgaben (Zuschuss für bspw. ausschließlich Büro-Miete, Reise-/Flugkosten, Unterkunft, Personalstelle, u.a.), die für sich alleine stehen und nicht in den Kontext eines Projektes der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit integriert sind.
Fördermodalitäten
- Maximale Projektlaufzeit: in der Regel 12 Monate, im jeweiligen Kalenderjahr
- Maximale Förderung: 90% der Gesamtprojektkosten
- Ko-Finanzierung (ausschließlich Barmittel): durch Eigenmittel oder weitere Drittmittel
- Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes: Der antragstellende Verein muss eine für seine Institution verabschiedete Kinder- und Jugendschutzrichtlinie vorlegen, wenn zu den Zielgruppen des Projekts Kinder zählen, sich die Wirkung des Projekts direkt auf Kinder bezieht oder das Projekt Fortbildungen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet. Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den Mindestanforderungen an die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie der durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken geförderten Vereine finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kindesschutz.
Ansonsten gilt die Förderrichtlinie der Stiftung Nord-Süd-Brücken für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Sie auch nebenstehend unter "Downloads" abrufen können.
