Aufstockungsanträge können nur für Projekte gestellt werden, die bereits einen Zuwendungsbescheid im LEZ-Förderprogramm erhalten haben. Projekte, die aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden sind, können nicht neu beantragt werden, wenn der Antrag inhaltlich unverändert ist. Grundsätzlich sind Aufstockungen nur 1 Mal pro Projekt pro Jahr möglich.
Ein Aufstockungsantrag ist dann sinnvoll, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- in der Projektdurchführung sind neue Tatbestände aufgetreten, die durch Mittelumschichtungen im Kosten- und Finanzierungsplan nicht aufzufangen sind und daher Mehrausgaben zwingend machen,
- mit einer neuen und zusätzlichen Projektkomponente kann die Wirkung des Gesamtprojektes deutlich verbessert werden,
- wenn die Gesamtfinanzierung durch Mittelkürzungen bzw. – streichungen anderer Zuwendungsgeber gefährdet wird.
Ein Aufstockungsantrag besteht mindestens aus folgenden Teilen:
- Anschreiben
Bitte senden Sie uns ein Schreiben, in dem Sie die notwendigen Gründe für die Aufstockung (siehe Voraussetzungen oben) erläutern. Das Schreiben muss rechtsverbindlich unterschrieben werden. - Finanzierungsplan (Anlage 1)
Im Ausgaben- und Einnahmenplan soll rechts neben der Spalte Soll (Antrag) eine neue Spalte Soll (Neu) eingefügt werden. In dieser Spalte Soll (Neu) sollen die neuen gesamten Ausgaben, also bisherig geplanten plus neu hinzugekommenen/zusätzlichen Ausgaben, eingetragen werden. Hier sehen Sie ein Beispielbild eines solchen Finanzierungsplans. - Projektbeschreibung (Anlage 2)
Wenn Sie die folgenden Fragen bejahen, dann soll die Projektbeschreibung überarbeitet werden: - Werden neue Zielgruppen angesprochen?
- Ergeben sich neue Wirkungen und Leistungen?
- Müssen neue Indikatoren formuliert werden?
- Welche neuen und zusätzlichen Projektmaßnahmen sollen durchgeführt werden?
Bitte reichen Sie die Projektbeschreibung ein, in der die Änderungen farblich markiert oder in fetter Schrift dargestellt werden. Wenn neue und zusätzliche Maßnahmen hinzukommen, soll auch ein überarbeiteter Zeit-Maßnahmeplan eingereicht werden.
Der Aufstockungsantrag muss schriftlich und digital eingereicht werden.
Antragsfristen
Aufstockungsanträge können jederzeit eingereicht werden, ggf. werden diese erst zum nächsten Entscheidungstermin entschieden.