Aufgrund der Kürzungen im Haushalt Berlin stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung!
HINWEIS: Die Antragsformulare wurden überarbeitet, bitte nutzen Sie daher die neuen Formulare rechts im Downloadbereich!
Projekte mit Maßnahmen im Globalen Süden können gefördert werden, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Schulpartnerschaft oder einer Städtepartnerschaft des Senates oder eines Bezirkes von Berlin. Projekte im mit Partner*innen im Globalen Süden ohne Städte- oder Schulpartnerschaft können nur bis zu max. 10.000€ gefördert werden, wenn die Maßnahmen im Globalen Süden mit Informations- bzw. Bildungsarbeit in Berlin verknüpft werden.
Städtpartnerschaften des Berliner Senats in DAC-Listen-Ländern1
seit 1993 |
Jakarta / Indonesien Taschkent / Usbekistan Mexiko-Stadt / Mexiko |
seit 1994 |
Buenos Aires / Argentinien Peking / China |
seit 2000 | Windhuk / Namibia |
seit 2023 | Kiew / Ukraine |
Partnerschaften der Berliner Bezirke
Charlottenburg / Wilmersdorf | Kooperation mit Sisli, Istanbul /Türkei seit 2021 |
Friedrichshain /Kreuzberg | San Rafael del Sur / Nicaragua seit 1986 Kadiköy, Istanbul /Türkei seit 1996 Dêrik/Syrien seit 2019 |
Marzahn / Hellersdorf | Bezirk Hoang Mai, Hanoi / Vietnam seit 2013 |
Mitte | Chaoyang, Peking / China seit 1988 Fethiye / Türkei seit 1997 Istanbul-Beyoğlu / Türkei seit 2008 Lideta, Addis Abeba / Äthiopien seit 2023 Douala / Kamerun seit 2023 |
Neukölln | Bezirk Çiğli, Izmir / Türkei |
Pankow | keine Südpartnerschaften |
Reinickendorf | keine Südpartnerschaften |
Spandau | Iznik / Türkei |
Steglitz – Zehlendorf | Charkiw / Ukraine |
Tempelhof - Schöneberg | Mezitli-Mersin / Türkei seit 2012 |
Treptow – Köpenick | Cajamarca / Peru seit 1998 Eskişehir- Tepebaşı / Türkei seit 2017 |
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1 nach der OECD-Länderliste 2024/2025 ohne europäische Staaten (außer Ukraine)
Die Antragsunterlagen sind immer sowohl schriftlich als auch elektronisch vorzulegen. Die elektronischen Unterlagen sollten so bezeichnet werden, dass eine klare Zuordnung zum Antragsteller möglich ist.
Ein Antrag besteht mindestens aus folgenden Teilen:
- Antragsformular
dieses Formular muss nur in der Papierversion unterschrieben werden, die pdf-Datei bitte nur einfach abspeichern - Ausgaben- und Einnahmenplan
bitte die Excel-Vorlage für einjährige, zweijährige oder dreijährige Projekte verwenden. - Projektbeschreibung
bitte die Vorlage Projektbeschreibung EZ auswählen. Die Projektbeschreibung sollte einen Zeit-Aktivitäten-Plan und Indikatoren/Wirkungen enthalten. Diese sollte einen Umfang von 15 Seiten nicht übersteigen. - bei Lohnausgaben für angestelltes Personal reichen Sie bitte die beiden Dokumente LEZ Stellenbeschreibung (Word-Datei) und LEZ Stellenplan (Excel-Datei) ein.
- aktuellen Ausdruck des Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, hierfür bitte einen Screenshot machen oder die Seite abspeichern
- ausgefüllter Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG), siehe Downloads.
Bitte ergänzen Sie folgende Anlagen, wenn diese auf Ihr Projekt zutreffen:
- Kindesschutzrichtlinie der antragstellenden Organisation für Projekte mit Zielgruppe Minderjährige bzw. Aus- & Fortbildungen für Multiplikator*innen für diese ZG
- Bei Veranstaltungen, Workshops, etc.: Programm/Ablaufplan (Ort, Dauer, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen)
- Bereits vorliegende Nachweise der Ko-Finanzierung von anderen Gebern.
Bitte schicken Sie die Antragsdateien im Original (Pdf, Word oder Excel), die Dateien sollten nicht in eine PDF-Datei umgewandelt werden - dies gilt insbesondere für den Ausgaben- und Einnahmenplan.
Darüber hinaus sind bei Erstantragstellenden einzureichen:
- Satzung des Vereines
- Auszug aus dem (Vereins-)Register. Diesen können Sie hier in der Registersuche selbst als Aktuellen Ausdruck herunterladen.
- Freistellungsbescheid sowie
- Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank des Landes Berlin, siehe Downloads.
Wurden diese Unterlagen schon mit vorhergehenden Anträgen eingereicht, müssen sie nur vorgelegt werden, falls sich etwas geändert hat.
Erst nach Abschluss und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises des Erstprojektes kann ein Folgeprojekt bewilligt werden.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Die Papierversion des Antrages ist an folgende Adresse zu schicken:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Förderprogramm LEZ
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Die elektronische Version des Antrages schicken Sie bitte an folgende Email-Adresse: lez@nord-sued-bruecken.de.
Antragsberatung
Eine Beratung zu Ihrer Projektidee/Projektantrag ist bis zu max. einem Monat vor Antragsfrist möglich. Senden Sie uns dafür bitte Ihre Anfrage ggf. inkl. Projektskizze per Email an lez@nord-sued-bruecken.de zu. Nach Abgabe des Antrages ist eine Beratung mit dem Ziel einer Antragsverbesserung nicht mehr möglich.
Antragsfristen
Aufgrund der Kürzungen im Haushalt Berlin stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung!
- Antragsfrist 30.11.24 für Projekte mit Laufzeit ab Mai 2025. Achtung es stehen keine Fördermittel zur Verfügung.
- Antragsfrist 30.11.24 für Kleinförderungen (Fördersumme bis zu 4.000€) mit Projektbeginn ab Januar 25.
- Antragsfristen 20.02., 20.04., 20.06., 20.08. und 20.10. für Kleinförderungen in 2025 (s. Antragstellung Kleinförderung)