Antragstellung LEZ Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit in Deutschland

Aufgrund der Kürzungen im Haushalt Berlin stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung!

HINWEIS: Die Antragsformulare wurde überarbeitet, bitte nutzen Sie daher die neuen Formulare rechts im Downloadbereich!

Antragsunterlagen sind immer sowohl schriftlich als auch elektronisch vorzulegen. Die elektronischen Unterlagen sollten so bezeichnet werden, dass eine klare Zuordnung zum Antragsteller möglich ist.

Ein Antrag besteht mindestens aus folgenden Teilen: 

  • Antragsformular
    dieses Formular muss nur in der Papierversion unterschrieben werden, die pdf-Datei bitte nur einfach abspeichern
  • Ausgaben- und Einnahmenplan
    bitte die Excel-Vorlage für einjährige, zweijährige oder dreijährige Projekte verwenden.
  • Projektbeschreibung 
    bitte die Vorlage Projektbeschreibung Inland auswählen. Die Projektbeschreibung sollte einen Zeit-Aktivitäten-Plan und Indikatoren/Wirkungen enthalten. Diese sollte einen Umfang von 15 Seiten nicht übersteigen.
    Statt dieser LEZ-Vorlage Projektbeschreibung können Sie auch (je nach Projektdesign) den Antrag des Förderprogramms Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) von Engagement Global einreichen. Bitte laden Sie sich dafür im EG-Antragsportal den Antrag als pdf herunter und reichen Sie diesen statt der Word-Vorlage Projektbeschreibung LEZ ein.
  • bei Lohnausgaben für festangestelltes Personal reichen Sie bitte die beiden Dokumente LEZ Stellenbeschreibung (Word-Datei) und LEZ Stellenplan (Excel-Datei) ein. 
  • aktuellen Ausdruck des Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, hierfür bitte einen Screenshot machen oder die Seite abspeichern
  • ausgefüllter Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG), siehe Downloads.

 

Bitte ergänzen Sie folgende Anlagen, wenn diese auf Ihr Projekt zutreffen:

  • Kindesschutzrichtlinie der antragstellenden Organisation für Projekte mit Zielgruppe Minderjährige bzw. Aus- & Fortbildungen für Multiplikator*innen für diese ZG
  • Bei Veranstaltungen, Workshops, etc.: Programm/Ablaufplan (Ort, Dauer, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen)
  • Bereits vorliegende Nachweise der Ko-Finanzierung von anderen Gebern.

 

Bitte schicken Sie die Antragsdateien im Original (Pdf, Word oder Excel), die Dateien sollten nicht in eine PDF-Datei umgewandelt werden - dies gilt insbesondere für den Ausgaben- und Einnahmenplan.

 

Darüber hinaus sind bei Erstantragstellenden einzureichen:

  • Satzung des Vereines
  • Auszug aus dem (Vereins-)Register. Diesen können Sie hier in der Registersuche selbst als Aktuellen Ausdruck herunterladen.
  • Freistellungsbescheid sowie
  • Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank des Landes Berlin, siehe Downloads.

Wurden diese Unterlagen schon mit vorhergehenden Anträgen eingereicht, müssen sie nur vorgelegt werden, falls sich etwas geändert hat.

Erst nach Abschluss und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises des Erstprojektes kann ein Folgeprojekt bewilligt werden.


Wo ist der Antrag einzureichen?

Die Papierversion des Antrages ist an folgende Adresse zu schicken:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Förderprogramm LEZ
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin

Die elektronische Version des Antrages schicken Sie bitte an folgende Email-Adresse: lez@nord-sued-bruecken.de.

Bei den begleitenden Unterlagen wie Satzung, Freistellungsbescheid etc. steht es Ihnen frei, ob sie diese postalisch oder elektronisch einreichen. Diese Unterlagen müssen jedoch nicht doppelt eingereicht werden.

 

Antragsberatung

Eine Beratung zu Ihrer Projektidee, Projektantrag ist bis zu max. einem Monat vor Antragsfrist möglich. Senden Sie uns dafür bitte Ihre Anfrage ggf. inkl. Projektskizze per Email an lez@nord-sued-bruecken.de zu. Nach Abgabe des Antrages ist eine Beratung mit dem Ziel einer Antragsverbesserung nicht mehr möglich.

 

Antragsfristen

Aufgrund der Kürzungen im Haushalt Berlin stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung!

  • Antragsfrist 30.11.24 für Projekte mit Laufzeit ab Mai 2025. Achtung, es stehen keine Fördermittel zur Verfügung!
  • Antragsfrist 30.11.24 für Kleinförderungen (Fördersumme bis zu 4.000€) mit Projektbeginn ab Januar 25.
  • Antragsfristen 20.02., 20.04., 20.06., 20.08. und 20.10. für Kleinförderungen in 2025 (s. Antragstellung Kleinförderung)