Aufgrund der Kürzungen im Haushalt Berlin stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung!
HINWEIS: Die Antragsunterlagen wurden überarbeitet, daher nutzen Sie bitte die neuen Formulare rechts im Downloadbereich!
Unter Kleinförderungen versteht die LEZ alle Projekte, für die nicht mehr als 4.000 € Fördersumme beantragt werden. Die Projektsumme kann dagegen auch wesentlich größer sein. Für Kleinförderungen werden Mittel in Höhe von 60-90 Tsd. Euro pro Jahr reserviert. Es können solange Anträge eingereicht werden, wie noch Mittel verfügbar sind. Bitte beachten Sie dafür die Angaben im Kästchen "Mittelauslastung" hier rechts auf der Webseite. Jede antragsberechtigte Organisation kann jährlich bis zu zwei Kleinförderungen einreichen.
Ein Antrag besteht aus folgenden Teilen:
- Antragsformular
dieses Formular muss nur in der Papierversion unterschrieben werden, die PDF-Datei bitte nur einfach abspeichern - Ausgaben- und Einnahmenplan
für Projekte in Deutschland bitte die Datei LEZ Ausgaben- und Einnahmenplan einjährig verwenden, für Projekte mit Maßnahmen im Globalen Süden bitte die Datei Ausgaben- und Einnahmenplan EZ verwenden. - Projektbeschreibung
Bitte die Datei Projektbeschreibung Kleinförderung verwenden.
Statt dieser Projektbeschreibung können Sie auch die Anträge folgender Förderprogramme einreichen: Aktionsgruppenprogramm (AGP) von Engagement Global, alle Förderlinien von Brot für die Welt, Katholischer Fonds. - bei Lohnausgaben für festangestelltes Personal reichen Sie bitte die beiden Dateien LEZ Stellenbeschreibung (Word-Datei) und LEZ Stellenplan (Excel-Datei) ein.
- aktuellen Ausdruck des Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, hierfür bitte einen Screenshot machen oder die Seite abspeichern
- ausgefüllter Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG), siehe Downloads.
Antragsunterlagen sind immer sowohl schriftlich als auch elektronisch vorzulegen. Die elektronischen Unterlagen sollten so bezeichnet werden, dass eine klare Zuordnung zum Antragsteller möglich ist.
Bitte schicken Sie die Antragsdateien im Original (Pdf, Word oder Excel), die Dateien sollten nicht in eine PDF-Datei umgewandelt werden- dies gilt insbesondere für den Ausgaben- und Einnahmenplan. Falls Sie die Anträge anderer Fördereinrichtungen statt der Projektbeschreibung einreichen, dann sind dies meist pdfs, die Sie einreichen können.
Bitte falls zutreffend den Antragsunterlagen beifügen:
- Kindesschutzrichtlinie der antragstellenden Organisation für Projekte mit Zielgruppe Minderjährige bzw. Aus- & Fortbildungen für Multiplikator*innen für diese Zielgruppen
- Bei Veranstaltungen, Workshops, etc.: Programm/Ablaufplan (Ort, Dauer, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen)
- Bereits vorliegende Nachweise der Ko-Finanzierung von anderen Gebern.
Darüber hinaus sind bei Erstantragstellenden einzureichen:
- Satzung
- Auszug aus dem (Vereins-)Register. Diesen können Sie hier in der Registersuche selbst als Aktuellen Ausdruck herunterladen.
- Freistellungsbescheid sowie
- Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank des Landes Berlin, siehe Downloads.
Wurden diese Unterlagen schon mit vorhergehenden Anträgen eingereicht, müssen sie nur vorgelegt werden, falls sich etwas geändert hat.
Erst nach Abschluss und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises des Erstprojektes kann ein Folgeprojekt bewilligt werden.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Die Papierversion des Antrages ist an folgende Adresse zu schicken:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Förderprogramm LEZ
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Die elektronische Version des Antrages schicken Sie bitte an folgende Email-Adresse: lez@nord-sued-bruecken.de.
Bei den begleitenden Unterlagen wie Satzung, Freistellungsbescheid etc. steht es Ihnen frei, ob sie diese postalisch oder elektronisch einreichen. Diese Unterlagen müssen jedoch nicht doppelt eingereicht werden.
Antragsberatung
Eine Beratung zu Ihrer Projektidee/Projektantrag ist bis zu einem Monat vor Antragsfrist möglich. Senden Sie uns dafür bitte Ihre Anfrage ggf. inkl. Projektskizze per Email an lez@nord-sued-bruecken.de zu. Nach Abgabe des Antrages ist eine Beratung mit dem Ziel einer Antragsverbesserung nicht mehr möglich.
Antragsfristen
- Antragsfristen 20.02., 20.04., 20.06., 20.08. und 20.10. des jeweiligen Jahres
- Antragsfrist 30.11.24 für Kleinförderungen mit Laufzeit ab Januar 2025
Für die Bewilligung der Kleinförderungen gilt ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren, sodass in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen eine Entscheidung getroffen wird. In der Regel kann das Projekt auch dann erst beginnen. Bitte beantragen Sie ansonsten einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.