Antragstellung LEZ

Antragsunterlagen sind immer sowohl schriftlich als auch elektronisch vorzulegen. Die elektronischen Unterlagen sollten so bezeichnet werden, dass eine klare Zuordnung zum Antragsteller möglich ist.

Ein Antrag besteht aus folgenden Teilen:

  • Antragsformular
    dieses Formular muss nur in der Papierversion unterschrieben werden, die Word-Datei bitte nur einfach abspeichern!
  • Finanzierungsplan (Anlage 1)
    entsprechend der Projektlaufzeit und Projektdesign auswählen: für Projekte im Globalen Süden Finanzierungsplan Auslandsprojekte, für Projekte in Deutschland bitte die Excel-Vorlage für einjährige, Zwei-Jahres-Projekte oder Drei-Jahres-Projekte verwenden.
  • Projektbeschreibung (Anlage 2)
    entsprechend des Projektdesigns zwischen Kleinprojekt (bis 4.000€ Fördersumme), Auslandsprojekt (Projekte im Globalen Süden) oder Bildungsprojekt (alle Projekte in Deutschland) auswählen. Die Projektbeschreibung sollte einen Zeit-Aktivitäten-Plan und Indikatoren/Wirkungen enthalten. Diese sollte einen Umfang von 15 Seiten nicht übersteigen. Vereine, die das gleiche Projekt auch bei FEB/Engagement Global beantragen, können anstelle der Anlage 2 (Projektbeschreibung) auch den FEB-Antrag einreichen.

 

Bitte falls zutreffend den Antragsunterlagen beifügen:

  • Kindesschutzrichtlinie der antragstellenden Organisation für Projekte mit Zielgruppe Minderjährige bzw. Aus- & Fortbildungen für Multiplikator*innen für diese ZG
  • Bei Lohnausgaben für festangestelltes Personal: Stellenbeschreibung (u.a. Aufgaben, Anzahl der Wochenstundenzahl, Eingruppierung nach TV-L/TVöD)
  • Bei Veranstaltungen, Workshops, etc.: Programm/Ablaufplan (Ort, Dauer, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen)
  • Bereits vorliegende Nachweise der Ko-Finanzierung von anderen Gebern
  • ausgefüllter Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG), siehe Downloads.

Zur Erklärung: Das Land Berlin hat in 2010 die Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz beschlossen. Um die Chancen von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen zu stärken, müssen auch Zuwendungsempfänger*innen von Projektvorhaben ab 25.000 € Landes-Fördersumme und mehr als 10 angestellt Beschäftigten angeben, welche Maßnahmen sie zur Förderung von Frauen durchführen. Mehr Informationen zum LGG finden sich auf der Webseite des Landes Berlin. Die entsprechende Leistungsgewährungsverordnung (LGV) findet sich hier im Bereich Downloads.

Bitte schicken Sie uns nur das Antragsformular als PDF, alle anderen Dateien sollten nicht in eine PDF-Datei umgewandelt werden - dies gilt insbesondere für den Ausgaben- und Einnahmenplan.

Darüber hinaus sind bei Erstantragstellenden einzureichen:

  • Satzung des Vereines
  • Registerauszug
  • Freistellungsbescheid sowie
  • Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank.

Wurden diese Unterlagen schon mit vorhergehenden Anträgen eingereicht, müssen sie nur vorgelegt werden, falls sich etwas geändert hat.

Erst nach Abschluss und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises des Erstprojektes kann ein Folgeprojekt bewilligt werden.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Die Papierversion des Antrages ist an folgende Adresse zu schicken:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Förderprogramm LEZ
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin

Die elektronische Version des Antrages schicken Sie bitte an folgende Email-Adresse: lez@nord-sued-bruecken.de.

Bei den begleitenden Unterlagen wie Satzung, Freistellungsbescheid etc. steht es Ihnen frei, ob sie diese postalisch oder elektronisch einreichen. Diese Unterlagen müssen jedoch nicht doppelt eingereicht werden.

Antragsberatung

Antragstellende, die eine Beratung zu ihrem Antrag wünschen, sollten den Antrag oder eine Antragsskizze spätestens einen Monat vor Antragsschluss einreichen, möglichst aber schon vorher. Dann gibt die Stiftung bis eine Woche vor Abgabetermin ein kritisches Feedback zum Antrag. Nach Abgabe des Antrages ist eine Beratung mit dem Ziel einer Antragsverbesserung nicht mehr möglich.

Antragsfristen

  • Antragsfrist 30.06.23 für Projekte mit Laufzeit ab Januar 2024, zumeist mit umfangreichen Projektvolumen. Die Entscheidung wird vorauss. Ende Oktober getroffen.
  • Antragsfrist 30.11.23 für Projekte mit Laufzeit ab Mai 2024. Die Fördergelder zu dieser Frist sind nur begrenzt verfügbar. Die Entscheidung wird vorauss. Anfang März 24 getroffen.
  • Antragsfrist 30.11.23 für Kleinförderungen (Fördersumme bis zu 4.000€) mit Projektbeginn ab Januar 24.
  • Antragsfrist 30.11.23 für Aufstockungen für das Jahr 2024 von bereits bewilligten Projekten.

 

Anträge für Kleinförderungen

Für Kleinprojekte werden Mittel in Höhe von 90 Tsd. Euro pro Jahr reserviert. Es können solange Anträge eingereicht werden, wie noch Mittel verfügbar sind. Bitte beachten Sie dafür die Angaben im Kästchen "Mittelauslastung" hier rechts auf der Webseite.

  • Antragsfristen 20.02., 20.04., 20.06., 20.08. und 20.10. des laufenden Jahres für Kleinförderungen (Fördersumme bis 4.000 €).

Unter Kleinprojekten versteht die LEZ alle Projekte, für die nicht mehr als 4.000 € beantragt werden. Die Projektsumme kann dagegen auch wesentlich größer sein. Bitte beachten Sie das gesonderte, vereinfachte Formular zur Antragstellung- und Abrechnung von Kleinprojekten. Jeder antragsberechtigte Verein kann jährlich bis zu zwei Kleinprojekte einreichen. Für die Bewilligung der Kleinprojekte gilt ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren, sodass in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen eine Entscheidung getroffen wird.

Hinweise zum Aufstockungsantrag

Aufstockungsanträge können zu jeder regulären Antragsfrist eingereicht werden. Aufstockungsanträge können nur für Projekte gestellt werden, die schon von der Landesstelle gefördert werden.

Ein Aufstockungsantrag ist dann sinnvoll, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • in der Projektdurchführung sind neue Tatbestände aufgetreten, die durch Mittelumschichtungen im Kosten- und Finanzierungsplan nicht aufzufangen sind und daher Mehrausgaben zwingend machen,
  • mit einer neuen und zusätzlichenProjektkomponente kann die Wirkung des Gesamtprojektes deutlich verbessert werden,
  • wenn die Gesamtfinanzierung durch Mittelkürzungen bzw. – streichungen anderer Zuwendungsgeber gefährdet wird.

Für den Aufstockungsantrag muss kein neuer Antrag gestellt werden, es reicht aus, wenn mit dem neuen Ausgaben- Einnahmenplan ein formloses Schreiben mitgeschickt wird, in dem die neuen, zusätzlichen Projektkomponenten dargestellt werden.

Im Schreiben sollten die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Werden neue Zielgruppen angesprochen
  • Ergeben sich neue Wirkungen und Leistungen
  • Müssen neue Indikatoren formuliert werden
  • welche neuen und zusätzlichen Projektmaßnahmen sollen durchgeführt werden

Gegebenenfalls ist auch ein überarbeiteter Zeit-Maßnahmeplan einzureichen.

Der Aufstockungsantrag muss schriftlich und digital eingereicht werden.

Wichtig: Im Ausgaben- und Einnahmenplan sollte eine neue Spalte eingefügt werden, in der die neuen Werte eingetragen sind. D.h., die Änderungen im Ausgaben- und Einnahmenplan sollten ohne Aufwand erkennbar sein.

Projekte, die aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden sind, können nicht neu beantragt werden, wenn der Antrag inhaltlich unverändert ist.