Bei der Projektumsetzung stellt sich oft heraus, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann, dass Maßnahmen wegfallen oder durch neue Maßnahmen ersetzt werden müssen. Da der Einnahmenplan verbindlich ist, muss die Stiftung informiert werden, wenn sich in einzelnen Ausgabenpositionen Veränderungen ergeben, die größer als 20 Prozent sind. Die Zustimmung der Stiftung muss vorher eingeholt werden. Dazu reicht ein formloses Anschreiben sowie ein neuer Ausgaben- und Einnahmenplan. Bitte geben Sie im Anschreiben auch die Projektnummer an. Sie erleichtern uns auch die Arbeit, wenn die Dateibezeichnungen die Projektnummer enthält. In der Darstellung des neuen Ausgaben- und Einnahmenplanes sollten die Änderung deutlich erkennbar sein, indem der alten Sollspalte eine Sollspalte (neu) gegenüber gestellt wird.
Verändern sich Projektziele in der Projektdurchführung, muss die Zustimmung der Stiftung eingeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn die geplante Änderung sich nicht auf den Ausgabenplan auswirken wird.
Unter Anteilsfinanzierung versteht man eine Zuwendung, die sich errechnet als Anteil bzw. als Prozentsatz der Ausgaben eines Projektes. Die festgelegte Zuwendung stellt gleichzeitig den Höchstbetrag der Förderung dar. Fallen bei der Durchführung des Projektes weniger Ausgaben an, muss die Zuwendung anteilig zurückgezahlt werden. Eine Anteilsfinanzierung wird bei der Lez immer dann zugrundgelegt, wenn neben der LEZ weitere Fördermittel eingesetzt werden.
Das Antragsformular, das auf dieser Website zur Verfügung gestellt wird, ist eine PDF-Datei, die mit dem Adobe-Reader ausgefüllt und abgespeichert werden kann. Bei der Verwendung anderer Reader (beispielsweise Foxit) ergeben sich häufig Probleme, daher empfehlen wir ausschließlich die Verwendung des Adobe-Readers in der jeweils akuellen Version. In das PDF- Antragsformular geben Sie die formalen Angaben zum Projektantrag und zum Antragsteller ein, zusätzlich auch eine Projektkurzdarstellung. Die Kurzdarstellung wird auf der Website der Stiftung Nord-Süd-Brücken veröffentlicht. In der elektronischen Version muss das Formular nicht unterschrieben sein, es reicht völlig aus, wenn die Papierversion rechtsverbindlich unterschrieben ist. Bitte schicken Sie uns die PDF-Datei so, dass die Stiftung die Eingaben (bspw. die Kurzdarstellung) kopieren kann. Für die inhaltlichen Angaben zum Projekt ist die Anlage 2 Projektbeschreibung zu verwenden (Word-Datei). Für den Ausgaben- und Einnahmenplan gibt es zwei Excel-Dateien (einjährige/zweijährige/dreijährige Projekte). Alle Formulare und Vorlagen finden Sie auf der Website der Stiftung unter "Downloads". Bitte verwenden Sie immer die aktuellste Version der Antragsunterlagen.
Die Entscheidung über eingereichte Projektanträge obliegt der LEZ, die dabei von einem Mitglied des Beirats für Entwicklungszusammenarbeit, ein/e VertreterIn des EPIZ, ein/e VertreterIn des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags (BER) und der Stiftung Nord-Süd-Brücken beraten wird. Die Entscheidung der LEZ wird schriftlich mitgeteilt. Nach der Vergabesitzung kann die Stiftung keine Auskünfte erteilen, wie im Einzelfall entschieden worden ist. Dies ist erst dann möglich, wenn die LEZ die Vorschläge des Vergabeausschusses bestätigt hat. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken und die LEZ bemühen sich jedoch, den Prozess innerhalb kürzester Zeit abzuschließen.
Für die entwickungspolitische Bildungsarbeit hat das Berliner Landesnetzwerk entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen (BER) Qualitätskriterien entwickelt. Organisationen, die diese Kriterien erfüllen, können in die Liste derjenigen Organisationen aufgenommen werden, die den Schulen als Kooperationspartner empfohlen werden. Grundlage der Empfehlungsliste ist eine Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Berliner entwicklungspolitischen Ratschlag BER e.V.
Grundsätzlich sind Kompensationsbeiträge für Flüge zuwendungsfähig. Die Klimaschutzabgabe ist an die Stiftung Naturschutz Berlin (DE33430609670007777005) unter dem Stichwort "Klimaschutzabgabe" abzuführen (Berechnung des Betrags unter www.atmosfair.de).
Definition von entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit:
Entwicklungspolitische Bildungs-und Inlandsarbeit leistet einen Beitrag zum Verständnis der globalen Herausforderungen unserer Zeit sowie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen dem Globalen Norden und Globalen Süden. Durch eine Vielzahl von Themen mit globalem Bezug können Verbindungen zu aktuellen Situationen hierzulande bzw. zur Realität der Zielgruppen hergestellt werden. Entwicklungspolitische Bildungs-und Inlandsarbeit soll die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel befördern. Sie will im Rahmen von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten sowie Informationsveranstaltungen im öffentlichen Raum auf weltweite Ungerechtigkeiten, globale Herausforderungen (z.B. Klima, Armut, ungleiche Chancen und ungleiche Zugänge zu Ressourcen) sowie auf die Einhaltung der universellen Menschenrechte aufmerksam machen.
English:
Development education and work within the country contributes to the understanding of the global challenges of our time and the interdependencies between the Global North and Global South.
Through a variety of topics with a global reference, connections can be made to current situations in this country or to the reality of the target groups.
Development education and national work should promote the ability to change perspectives.
It aims to draw attention to worldwide injustices, global challenges (e.g. climate, poverty, unequal opportunities and unequal access to resources) as well as to the observance of universal human rights within the framework of school and extracurricular educational programmes as well as information events in the public sphere.
Erstantragsteller müssen grundsätzlich bei der Projektabrechnung die Orginalbelege vorlegen. Neue Projekte von Erstantragstellern können erst dann bewilligt werden, wenn das erste Projekt erfolgreich implementiert und abgerechnet worden ist.
Erstantragsteller werden in der Regel mit ca. 10.000€ gefördert.
Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) sind zusätzliche Einnahmen, die die Zuwendung mindern können.
Sie müssen jeweils mit der der nächsten Mittelabforderung gemeldet werden.
Die Erstattungsleistungen müssen zum Jahresende mit dem letzten Mittelabruf verrechnet werden, sofern nicht ein Änderungsantrag gestellt wurde.
Die Erstattungsleistungen können per Änderungsantrag für Personal– und in gut begründeten Fällen – für Sachkosten eingesetzt werden.
Änderungen im Bereich Personalkosten, die durch Erstattungsleistungen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr entstehen, müssen nicht per Änderungsantrag bewilligt werden. Diese sind lediglich anzuzeigen.
Werden die Erstattungen der Bewilligungsstelle erst mit der Vorlage des Verwendungsnachweises bekannt, ermäßigt sich je nach bewilligter Finanzierungsart entsprechend Nr. 2 ANBest-P die Zuwendung. Es kommt in diesem Fall zur Rückforderung zuzüglich Verzugszinsen.
Bei Projekten, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, kann nach den Regelungen von FEB oder des entsprechenden Geldgebers abgerechnet werden.
Unter Fehlbedarf wird die Differenz zwischen Projektausgaben und Eigenmitteln verstanden. Die so berechnete Zuwendung legt einen Höchstbetrag fest. Einsparungen oder Mehreinnahmen führen in voller Höhe zur Rückzahlung der Zuwendung, da zur Finanzierung immer zuerst die Eigenmittel herangezogen werden. Bei der LEZ wird eine Fehlbedarfsfinanzierung immer dann zugrunde gelegt, wenn neben der LEZ keine weiteren Fördermittel eingesetzt werden.
Grundsätzlich lassen sich folgende Finanzierungsarten unterscheiden: Festbetragsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilfinanzierung und Vollfinanzierung. Von der LEZ werden Projekte in der Regel nur auf dem Wege der Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
... sind nicht festgelegt, allerdings ist die LEZ bestrebt, möglichst viele Projekte zu unterstützen. In den letzten Jahren ist die durchschnittliche Fördersumme deutlich abgesunken, weil die Anzahl der eingereichten Projektanträge um ca. 30 Prozent angestiegen ist. Die meisten Projekte erhalten eine Förderung zwischen 1 Tsd. Euro und 10 Tsd. Euro.
Der Honorarvertrag ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen dem Verein und freiberuflichen Auftragnehmer*innen (z.B. Bildungsreferent*innen). Bestandteile eines Honorarvertrags sind:
Auf der Grundlage dieses Honorarvertrages muss der/die Honorarnehmer*in eine Rechnung mit den notwendigen Angaben (siehe unter Rechnung) und entsprechend seiner konkret erbrachten Leistung stellen.
Bei der Vorlage eines vollständigen Verwendungsnachweises sind der Honorarvertrag, die Rechnung und der Zahlungsnachweis vorzulegen. Unter Projektdurchführung im Download-Bereich finden Sie einen Musterhonorarvertrag.
Bei allen mit den geförderten Maßnahmen in Verbindung stehenden Veröffentlichungen vor, während und nach der Durchführung der Maßnahme ist in deutlich sichtbarer Weise zum Ausdruck zu bringen, dass die Maßnahmen mit Haushaltsmitteln des Landes Berlin – Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit – gefördert wurden. Hierfür ist das Berlin-Logo zu verwenden. Der Zugang dazu wird mit dem Zuwenungsbescheid ersteilt oder kann per Email angefragt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Berlin-Logo nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Erfüllung der Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin verwendet werden darf. Eine anderweitige Verwendung kann gegen Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes bzw. strafrechtlicher Normen verstoßen und zu straf- bzw. zivilrechtlichen Schritten von Seiten des Landes Berlin führen.
* Für den Text sind folgende Varianten üblich:
Die von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte stellen ausschließlich Standpunkte und Positionen derjenigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) dar, die die Projekte durchführen. Daher muss jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit den geförderten Projekten folgenden Zusatz enthalten: „Für die Inhalte der Publikationen ist allein die bezuschusste Institution verantwortlich. Die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wieder.“
Die Projekte werden in einer Projektdatenbank „Projekte, die mit Unterstützung aus Mitteln der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit gefördert sind“ im Internet veröffentlicht.
Werden Fördermittel für Projektpartner im Globalen Süden zu den Partnern geschickt, so soll dies grundsätzlich nur über eine Bankverbindung erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Mitteltransfer über Bargeld gerechtfertigt sein. Dies sollte vorher formlos beantragt bzw. mitgeteilt werden. In diesem Fall muss der Verein die Mittelauszahlung aus der Vereinskasse in Deutschland und die Übergabe an den Projektpartner im Globalen Süden durch Quittungen nachvollziehbar belegen können. Der Umtauschkurs ist durch offizielle Wechselbelege zu begründen.
Grundsätzlich sind alle Ausgaben zuwendungsfähig, die für die Erreichung des Zuwendungszweckes notwendig sind. Daher sind auch Personalkosten zuwendungsfähig. Zwei Aspekte sind jedoch zu beachten:
Begrenzung nach oben durch TVL - eine Besserstellung gegenüber Beschäftigten des Landes Berlin ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die aktuellen Tariftabellen (zB hier). Eine Jahressonderzahlung ist möglich und mit dem neuen Tarifvertrag auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Bemessungsgrundlage ist dabei die im TV-L Berlin derzeit gültige wöchentliche Arbeitszeit von 39,4 Stunden (39 Stunden 24 Minuten) pro Woche für eine Vollzeitstelle.
Begrenzung nach unten durch Mindestlohnregelung des Landes Berlin. Z.Zt. beträgt der Mindestlohn 13,00€/h (seit 17.07.22, vorher 12,50 €/h). Ausnahmen: Einzelunternehmer, GbR-Gesellschafter, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer/Vorstände, Auszubildende und Praktikanten sowie Werkverträge, die nach einer festen Vergütung bezahlt werden.
Rechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Für Zuwendungsempfänger, die entweder ihren Sitz nicht in Berlin haben oder die Stiftungen sind oder die Körperschaften sind (z.B. Kirchengemeinden und deren Arbeitsstellen oder ähnliches) wird die Registrierungsnummer von der Senatsverwaltung für Finanzen vergeben. Eine formlose mail mit Angabe von Name und Adresse der Zuwendungsempfänger an registrierung@senfin.berlin.de reicht vollkommen aus.
Auslandsprojekte können nur im Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft oder einer Schulpartnerschaft gefördert werden. Der Begriff Städtepartnerschaft ist eindeutig definiert, für den Begriff Schulpartnerschaft gilt dies nicht. Daher sollen hier Kriterien und Indikatoren benannt werden, die in Vergabesitzungen in der Vergangenheit bei Entscheidungen zugrunde gelegt wurden.
Folgende Indikatoren werden zur Überprüfung herangezogen:
Mindestens ein Indikator muss erfüllt sein. Projektanträge, die das Ziel haben, eine Schulpartnerschaft aufzubauen, müssen die Kriterien nicht erfüllen.
Valorisierungen sind bei Anträgen an die LEZ nicht zulässig. Sie werden jedoch toleriert, wenn der Antrag auch bei einem Zuwendungsgeber eingereicht wird, der Valorisierungen zulässt.
Verwaltungskosten sind Ausgaben für den allgemeinen Personal- und Sachaufwand des Vereins, die nicht direkt projektbezogen sind. Dabei sind alle dem Geschäftszweck in einer Organisation entstandenen Ausgaben gemeint, die einem bestimmten Projekt nicht direkt zugeordnet werden können (zum Beispiel Buchhaltung, Büromiete, Geschäftsbedarf, Kommunikation, Internet und anderes).
Für Verwaltungskosten kann pauschal ein Betrag von max. 10 Prozent der Projektkosten beantragt werden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine echte Pauschale, da bei der Abrechnung nachvollziehbar dargelegt werden muss, wie sich die Verwaltungskosten zusammen setzen. Dies sollte schon bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Falls sich 10 Prozent nicht begründen lassen, sollte weniger beantragt werden.
Bei einem einfachen Verwendungsnachweis müssen in der Belegliste Verwaltungskosten auch Belege aufgeführt werden. Bei einem vollständigen Verwendungsnachweis müssen diese Belege auch vorgelegt werden, zumindest in Höhe des Förderanteils der LEZ.
Korrekt müsste es heißen: „vorzeitiger Einsatz von Eigenmitteln". Wenn der Projektträger – auf eigenes Risiko - schon vor Bewilligung des Projektes durch die LEZ Eigenmittel eingesetzen möchte, muss dies gesondert beantragt werden. Wenn die LEZ dem vorzeitigen Einsatz von Eigenmitteln zustimmt, lässt sich daraus nicht ableiten, dass auch das Projekt bewilligt wird.
Es gibt keine Vorschrift, wie viele Anträge pro Antragsteller höchstens eingereicht werden dürfen. Daher können auch zwei und mehr Anträge eingereicht werden. Wichtigstes Kriterium für eine Förderentscheidung ist die Antragsqualität und die Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien der LEZ. Bei der Entscheidung werden jedoch zusätzlich auch Aspekte wie Träger- und Themenvielfalt berücksichtigt. In der Vergangenheit wurden daher nur selten mehr als zwei Anträge pro Antragsteller bewilligt. Für den Kleinprojektefonds gibt es eine eindeutige Vorgabe: es sind maximal zwei Anträge im Haushaltsjahr möglich.
Für alle von der LEZ geförderten Projekte gilt, dass angestellte Personen mindestens den Lohn pro Stunde erhalten müssen, der im Berliner Landesmindestlohngesetz festgeschrieben ist. Dieser ist deutlich höher als der deutschlandweit gültige Bundesmindestlohn.
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
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030 - 92 10 84 10
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