Fördervoraussetzungen LEZ

Allgemeine Voraussetzungen

Ein Projekt muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • es muss einen klaren entwicklungspolitischen Bezug haben
  • der Berlin-Bezug muss ausreichend sein
  • es darf keine gewerblichen Ziele verfolgen
  • es darf nicht ausschließlich vereinsinternen Charakter haben

 

Entwicklungspolitischer Bezug 

  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Inlandsarbeit leistet einen Beitrag zum Verständnis der globalen Herausforderungen unserer Zeit sowie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen dem Globalen Norden und Globalen Süden.
  • Durch eine Vielzahl von Themen mit globalem Bezug können Verbindungen zu aktuellen Situationen hierzulande bzw. zur Realität der Zielgruppen hergestellt werden.
  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Inlandsarbeit soll die Fähigkeit zum Perspektiven-wechsel befördern
  • Sie will im Rahmen von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten sowie Infor-mationsveranstaltungen im öffentlichen Raum auf weltweite Ungerechtigkeiten, globale Herausforderungen (z.B. Klima, Armut, ungleiche Chancen und ungleiche Zugänge zu Ressourcen) sowie auf die Einhaltung der universellen Menschenrechte aufmerksam machen.
  • (Orientiert am BMZ-Konzept für entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit)

 

Wie ist der Berlin-Bezug zu verstehen?

  • Das Projekt muss sich an Zielgruppen in Berlin richten, d.h., die Wirkungen des Projektes sollen vor allem in Berlin erzielt werden.
  • Das Projekt hat eine bundesweite Ausstrahlung und bekräftigt den Status des Landes Berlin als entwicklungspolitisches Zentrum.
  • Bei Projekten mit einer Teilfinanzierung des Landes Berlin  soll der Finanzierungsanteil ungefähr den inhaltlich auf Berlin bezogenen Teil widerspiegeln.
  • Das Projekt wird von einer Berliner Organisation durchgeführt.

Zielgruppe und Inhalte werden höher bewertet als der Vereinssitz, d.h., prioritär ist, dass das beantragte Projekt die Wirkungen in Berlin entfaltet.

 

Formale Anforderungen

Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereine oder Berliner Kirchengemeinden. Wenn das Land ein besonderes Interesse an der Durchführung eines Projektes hat, können auch Vereine Projekte beantragen, die nicht im Berliner Vereinsregister eingetragen sind.

Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Seit 2020 ist die Eintragung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin Grundvoraussetzung für eine Förderung. Dabei müssen mindestens die folgenden Angaben gemacht werden: Name der gemeinnützigen juristischen Person, Anschrift, E-Mail-Adresse, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung/Gesellschaftsvertrag, Datum der Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger und Tarifgebundenheit bzw. Art der Arbeitsverträge.

Seit 2021 muss zudem die antragstellende Organisation eine Kindesschutz-Richtlinie beschlossen haben, wenn sie Projekte beantragt, die

  • sich an Kinder und Jugendliche richten und mit diesen realisiert werden,
  • deren Wirkung sich auf Kinder bezieht sowie
  • Aus- oder Fortbildungen für Multiplikator*innen in der Kinder- und Jugendarbeit anbietet.

Die Mindestanforderungen einer Kindesschutz-Richtlinie sind gegeben durch drei Aspekte, die in der LEZ-Förderrichtlinie unter 2.4) genannt sind:

  1. Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Kindswohlgefährdungen werden getroffen und in der Richtlinie beschrieben.
  2. Es existiert ein Fallmanagement für Verdachtsfälle.
  3. Die Kindesschutz-Richtlinie muss in der Organisation offiziell verabschiedet sein und durch zeichnungsberechtigte Vorstände unterschrieben werden.

Weitere Informationen zum Thema Kindesschutz finden sich u.a. auf der Unterseite Kindesschutz.

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, in begründeten Ausnahmefällen kann davon auch abgewichen werden, solange das Projekt nicht abgeschlossen ist. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein, besonderen Wert legen wir auf die Problemanalyse, Zieldefinition, Maßnahmenbeschreibung und die Indikatoren. Außerdem muss ein Zeit-Maßnahme-Plan beigefügt werden.

Die Antragsteller müssen einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung des Projektes aufbringen. Die Angemessenheit wird in Bezug gesetzt zur Leistungsfähigkeit des Antragstellers. In der Regel muss ein Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 10 % der Projektkosten aufgebracht werden. Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel ersetzt werden. Der Eigenanteil kann nicht durch valorisierte Eigenleistungen erbracht werden. 

Welche Projekte werden gefördert

Gefördert werden Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die den Zielsetzungen der entwicklungspolitischen Leitlinien entsprechen.

Auch Auslandsprojekte können gefördert werden, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Schulpartnerschaft oder einer Städtepartnerschaft des Senates oder eines Bezirkes. Projekte im mit Partner*innen im Globalen Süden ohne Städte- oder Schulpartnerschaft können nur bis zu max. 10.000€  gefördert werden, wenn die Maßnahmen im Globalen Süden mit Informations- bzw. Bildungsarbeit in Berlin verknüpft werden.

 

Was kann nicht gefördert werden

Organisationsinterne Veranstaltungen oder Maßnahmen, die der Spendenwerbung dienen, können nicht gefördert werden.

Reisen von Nord nach Süd werden in der Regel ebenfalls nicht gefördert. Nur im Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft oder einer Schulpartnerschaft können diese beantragt werden. Werden Auslandsreisen von anderen Fördereinrichtungen finanziert, können diese jedoch Bestandteil eines Projektes sein.

Reisen von Süd nach Nord können in Ausnahmefällen gefördert werden.