Bei überjährigen Projekten (über mehrere Haushaltsjahre) ist ein Zwischennachweis (Bestandteile) nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Details stehen im Fördervertrag.
Bei überjährigen Projekten (über mehrere Haushaltsjahre) ist ein Zwischennachweis (Bestandteile) nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Details stehen im Fördervertrag.
Ingrid Rosenburg
i.rosenburg@nord-sued-bruecken.de
030 / 92 10 84 106
Die WSD-Mittel sind für 2023 zu 100% vergeben.