Formulare für das Promoprogramm 2019–2021
liebe kolleg/innen im promotor/innenprogramm,
hier findet ihr alle aktuellen Formulare und Unterlagen für das Promotor*innenprogramm 2019–2021
Zeitleiste:
15.12.2020:
Einreichung der Sachberichte der Träger elektronisch bei den LNW. Die LNW können abweichende Fristen setzen.
31.1.2021:
Die Träger schicken den Sachbericht elektronisch und postalisch an Andreas.
Alle Promos haben die Online-Abfrage der agl zu den Leistungen und Zielgruppen ausgefüllt und die Datei mit Leistungen und Zielgruppen an Andreas elektronisch geschickt.
Alle Träger reichen den finanziellen Sachbericht bei Ingrid elektronisch und postalisch ein. Bitte arbeitet mit eurer letzten gültigen Version bzw. mit der, die Ingrid euch nach dem Zwischennachweis zugeschickt hat, weiter!
15.02.2021 (alle Landesnetzwerke)
Alle Landesnetzwerke reichen die Länderberichte bei Andreas elektronisch und postalisch ein.
31.03.2021 (SNSB)
Die Stiftung reicht den Zwischennachweis 2020 bei FEB ein.
Formulare für den Sachbericht:
Vorlage Sachbericht der Landesnetzwerke für den Zwischennachweis
Vorlage Sachbericht der Landesnetzwerke für den abschließenden Verwendungsnachweis (2022 fällig)
Vorlage Sachbericht der Träger
Dokumentationstool Leistungen 2020 (docx)
Dokumentationstool Zielgruppen 2020 (docx)
Publikationsliste für den Zwischennachweis 2020
Online-Abfrage zum Verwendungsnachweis
https://aglpp.limequery.com/979956
Für den Finanzbericht
Formular für die Finanzabrechnung (Zwischennachweis und Verwendungsnachweis). Bitte füllt das Formular fortlaufend aus. Nach dem Zwischennachweis die von uns zuletzt zugesandte Version weiter verwenden.
Informationsdokumente
Infos zur finanziellen Abrechnung des PP
Hinweise vom Workshop am 28.1.2020 in Wannsee
Kriterien für Honorare aus dem Sachausgabenbudget
Handreichung zur Projektplanung des PP
Hinweis zu coronabedingten Anschaffungen
Für den Fall, dass es seitens des Arbeitgebers für die Promotor*innen eine Pflicht zur Arbeit von zu Hause gab, es keine Möglichkeit gab, die dienstlichen Ausstattung zu nutzen und die Ausgaben somit für die Zielerreichung notwendig waren, ist die Abrechnung von Büroausstattung für das Homeoffice (z.B. Schreibtisch, Laptop) über die Sachausgaben der Promotor*innen möglich. Die Promotor*innen müssen die Ausgaben auf Verlangen belegen können. Das Homeoffice muss vom Arbeitgeber coronabedingt angeordnet sein (z.B. durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag).
Falls noch Fragen übrig bleiben geben wir gern auch telefonisch Auskunft unter 030-42 85 13 85.
Wiki
weitere Hinweise finden sich im Wiki der agl