Förderprogramm des Landes Berlin
Allgemeine Voraussetzungen
Ein Projekt muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es muss einen klaren entwicklungspolitischen Bezug haben
- der Berlin-Bezug muss ausreichend sein
- es darf keine gewerblichen Ziele verfolgen
- es darf nicht ausschließlich vereinsinternen Charakter haben
Wie ist der Berlin-Bezug zu verstehen?
- Das Projekt muss sich an Zielgruppen in Berlin richten, d.h., die Wirkungen des Projektes sollen vor allem in Berlin erzielt werden.
- Das Projekt hat eine bundesweite Ausstrahlung und bekräftigt den Status des Landes Berlin als entwicklungspolitisches Zentrum.
- Bei Projekten mit einer Teilfinanzierung des Landes Berlin soll der Finanzierungsanteil ungefähr den inhaltlich auf Berlin bezogenen Teil widerspiegeln.
- Das Projekt wird von einer Berliner Organisation durchgeführt.
Zielgruppe und Inhalte werden höher bewertet als der Vereinssitz, d.h., prioritär ist, dass das beantragte Projekt die Wirkungen in Berlin entfaltet.
Formale Anforderungen
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, in begründeten Ausnahmefällen kann davon auch abgewichen werden, solange das Projekt nicht abgeschlossen ist. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein, besonderen Wert legen wir auf die Problemanalyse, Zieldefinition, Maßnahmenbeschreibung und die Indikatoren. Außerdem muss ein Zeit-Maßnahme-Plan beigefügt werden.
Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung des Projektes aufbringen. Die Angemessenheit wird in Bezug gesetzt zur Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel ersetzt werden.
Der Eigenanteil kann nicht durch valorisierte Eigenleistungen erbracht werden.
Wer kann Zuschüsse beantragen
Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereinen, die in Berlin ansässig sind oder Berliner Kirchengemeinden. Wenn das Land ein besonderes Interesse an der Durchführung eines Projektes hat, können auch andere Vereine Projekte beantragen, die nicht im Berliner Vereinsregister eingetragen sind.
Einzelpersonen können keine Anträge stellen.
Welche Projekte werden gefördert
Gefördert werden Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die den Zielsetzungen der entwicklungspolitischen Leitlinien entsprechen.
Auch Auslandsprojekte können gefördert werden, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Schulpartnerschaft oder einer Städtepartnerschaft des Senates oder eines Bezirkes.
Was kann nicht gefördert werden
Organisationsinterne Veranstaltungen oder Maßnahmen, die der Spendenwerbung dienen, können nicht gefördert werden.
Reisen von Nord nach Süd werden in der Regel ebenfalls nicht gefördert. Nur im Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft oder einer Schulpartnerschaft können diese beantragt werden. Werden Auslandsreisen von anderen Fördereinrichtungen finanziert, können diese jedoch Bestandteil eines Projektes sein.
Reisen von Süd nach Nord können in Ausnahmefällen gefördert werden.
Kleinprojekte
Unter Kleinprojekte versteht die Landesstelle für EZ alle Projekte, für die bei der Landesstelle nicht mehr als 2.000.- Euro beantragt werden. Die Projektsumme kann dagegen auch wesentlich größer sein. Für Kleinprojekte werden jährlich jeweils 45.000 Euro reserviert. Die Kleinprojekteregelung wurde eingeführt, weil die Landesstelle für EZ sichern wollte, dass auch im laufenden Jahr noch Projektanträge eingereicht werden können.
Projektanträge können jeweils zum 20. der Monate Februar, April, Juni, August und Oktober eingereicht werden (bitte das neue Formular für Kleinprojektantrag und -abrechnung beachten). Kleinprojektanträge können auch zum Antragstermin Ende Oktober/Anfang November eingereicht werden. Die Antragstermine nach dem Februar gelten jedoch nur, wenn noch Mittel verfügbar sind. Auskunft darüber erhalten Sie auf der Seite Termine.
Jeder antragsberechtigte Verein kann jährlich bis zu zwei Kleinprojekte einreichen.
Für die Bewilligung der Kleinprojekte gilt ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren, sodass in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen eine Entscheidung getroffen wird.
Überjährige Projekte
Überjährige Projekte wurden bisher nur ausnahmsweise gefördert. Die Landesstelle weicht von dieser Haltung inzwischen ab, weil Engagement Global/FEB Projekte mit einer Laufzeit von drei Jahren fördert. Es macht dann keinen Sinn, wenn der gleiche Antrag bei der Landesstelle dreimal eingereicht und entschieden werden muss. Grundsätzlich funktioniert das nur, wenn das Land Berlin sg. Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das Folgejahr bereitstellt. Der Landesstelle für EZ ist es jedoch in den letzten Jahren gelungen, diese VE zu sichern.
Wenn Mittel für mehrere Haushaltsjahre beantragt werden, muss der Ausgaben- und Einnahmen die einzelnen Haushaltsjahre getrennt ausweisen. Auch in der Projektbeschreibung müssen die Maßnahmen so dargestellt werden, dass erkennbar ist, in welchem Jahr sie durchgeführt werden. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken stellt für mehrjährige Projekte Ausgaben- und Einnahmenpläne zur Verfügung (siehe Down-load-Bereich).