Organisationen, die gemeinnützig sind, sollten unserer Meinung nach besonders offen und transparent über ihre Tätigkeit berichten. Die Stiftung hat sich deshalb der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Informationen entsprechend der Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr 1994
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 14057 Berlin, St.-Nr. 27/641/02211 vom 18.07.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019–2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Mitglieder des Rates
- Mitglieder des Vorstands
- Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle
5. Tätigkeitsbericht
- zum Geschäftsbericht
6. Personalstruktur
- Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle
7. Angaben zur Mittelherkunft
- zum Jahresabschluss, zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Bilanz
8. Angaben zur Mittelverwendung
- zum Jahresabschluss, zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Bilanz
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Zuschüsse im Rahmen von Projektförderungen)
- Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin (Verwaltung von Fördermitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit Berliner NRO – durchlaufender Posten)
- Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.