SäLa_BNE
Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (SäLa_BNE)
(Volumen der Gesamtförderung: 20.000 Euro)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) fördert - ab Veröffentlichung bis 31.12.2020 - Projekte der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit, deren Zweck, Ziele und Maßnahmen mindestens einem der folgenden sechs Bildungsfelder der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zugeordnet sind:
- Frühkindliche Bildung
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufliche Bildung
- Hochschulen
- Non-formales und informelles Lernen
- Kommune
Die Landestrategie kann hier heruntergeladen werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/32399
Verwaltet wird das „SäLa_BNE“-Förderprogramm von der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine des Freistaats Sachsen. Die Höchst-Fördersumme pro Projekt beträgt 4.000 Euro,- Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht begonnen haben und müssen spätestens am 31.12.2020 abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Mitteleinsatz auf eigenes Risiko ist in Ausnahmefällen möglich.
Die Entscheidung über die Anträge der Vereine erfolgt auf Basis der Sächsischen Haushaltsordnung und der Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken (siehe Punkt 4.2 der Förderrichtlinien). Vorausgesetzt wird die elektronische und postalische Einreichung der vollständigen Unterlagen (Antragsformular, Projektbeschreibung und Ausgaben- und Einnahmen-Plan). In dem Antrag sind die Ausgangslage, Zielgruppe, Wirkungen/Zielstellungen und der Maßnahmenbedarf klar zu beschreiben. Im Antrag sind mindestens Aussagen zur Erreichung von Wirkungen erster Ordnung (Wissenserwerb, Interesse, Sensibilisierung, Reflexion und Erfahrungen von Selbstwirksamkeit) zu treffen.
Angestrebt wird eine Bearbeitungszeit von fünf Werktagen nach Posteingang. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach den eingehenden Projektanträgen. Es können 2020 maximal Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 20.000 Euro gefördert werden.
Ihre Antragsunterlagen schicken Sie bitte an info@nord-sued-bruecken.de sowie an Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin.
Für inhaltliche und finanzielle Rückfragen stehen Ihnen Andreas Rosen und Ingrid Rosenburg per mail oder telefonisch zur Verfügung:
a.rosen@nord-sued-bruecken.de, i.rosenburg@nord-sued-bruecken.de, Tel: 030 42 85 13 85
Anlage 1 Ausgaben-/Einnahmenplan
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.