Transparenzdatenbank
Transparenzdatenbank-Eintrag verpflichtend für alle Antragstellende
Seit dem Haushaltsjahr 2020 gelten für die Vergabe von Mitteln zusätzliche Vorschriften. Bewilligungen sind nur noch möglich, wenn der Zuwendungsempfänger in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen ist. Gemeinnützige juristische Personen müssen dabei folgende Angaben machen: Name der gemeinnützigen juristischen Person, Anschrift, E-Mail-Adresse, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung/Gesellschaftsvertrag, Datum der Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger und Tarifgebundenheit bzw. Art der Arbeitsverträge..
Die meisten Vereine, die in der Vergangenheit von der LEZ gefördert wurden, sind schon in der Datenbank erfasst. Wer noch nicht registriert ist, kann sich unter folgendem link registrieren: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz
Weitere Informationen zur Transparenzdatenbank werden auf der Seite „Fragen & Antworten zur Transparenzdatenbank“ des Landes Berlin gegeben.
Zum Hintergrund der Transparenzdatenbank
In einer Pressemitteilung 10.05.2011 erklärt die Senatsverwaltung für Finanzen, dass die neue Transparenzdatenbank für die Zuwendungsempfänger Anreize schaffen soll, weitergehende Informationen über sich zu veröffentlichen. Als Gegenleistung für das Mehr an Transparenz erhalten diese Institutionen ein sogenanntes Transparenzlogo.
Die Transparenzinformationen orientieren sich an dem 10-Punkte-Katalog der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Senator Dr. Nußbaum: „Insbesondere die gemeinnützigen Zuwendungsempfänger sollten die Gelegenheit nutzen und sich das Transparenzlogo sichern.“