AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen: Die Stiftung besitzt drei Grundstücke in Leipzig, die im Erbbaurecht vergeben sind und ein Grundstück in Berlin, das von einer Hausgruppe des Mietshäusersyndikats ‒ ebenfalls im Erbbaurecht ‒ genutzt wird.
II Finanzanlagen
II.1. Beteiligungen: Die Position enthält Genossenschaftsanteile der Berliner Volksbank und die Beteiligung an einem Solarfonds.
II.2. Wertpapiere: Das Stiftungskapital ist überwiegend in Wertpapieren angelegt (Anleihen, Fonds, Aktien). Die Bewertung dieses Wertpapierbestandes erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden Bewertungsabschläge auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag vorgenommen. In der Bilanz nicht ausgewiesen sind die stillen Reserven in den Wertpapieren in Höhe von rund 1.313 T€.
II.3. Sonstige Ausleihungen: Ein Teil des Stiftungskapitals ist in Ausleihungen für Immobilieninvestitionen angelegt. Diese sind im Grundbuch der jeweiligen Immobilie abgesichert.
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:Die Position sonstige Vermögensgegenstände umfasst im Wesentlichen Zinsabgrenzungen für festverzinsliche Wertpapiere und Forderungen auf Fondsausschüttungen, die dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind sowie Forderungen gegenüber Zuwendungsgebern für bereits gebundene Projektförderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten: Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung bereits bewilligter Förderzusagen und der Stiftungsarbeit sowie der Finanzierung von Vermögensanlagen.
PASSIVA
A. Eigenkapital
I.1. Grundstockvermögen: In dieser Position wird das ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital ausgewiesen.
I.2. Zustiftung: Das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital erhöht sich um Zustiftungen. Im Berichtsjahr erhielt die Stiftung Zustiftungen in Höhe von 1.300 €.
II. Ergebnisrücklagen:
1. Freie Rücklagen: Ein Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 283 T€ wurde entsprechend der AO § 62 Abs. 1 Nr. 3 zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stiftung in die freie Rücklage eingestellt.
2. Sonstige Rücklagen zur Abdeckung von Kursverlusten: Das Ergebnis aus den nicht ertragsbezogenen Wertveränderungen der Wertpapiere (Buchgewinne und Zuschreibungen abzüglich Kursverluste und Abschreibungen) in Höhe von 175 T€ wurde in die sonstige Rücklage zur Abdeckung von Kursverlusten (Umschichtungsrücklage) eingestellt.
B. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Im Wesentlichen handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen der Stiftung im Zusammenhang mit der Projektförderung (364 T€), einer Erstattung im Rahmen eines Erbbaurechtes (62 T€) sowie voraussichtliche Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung, Urlaubsrückstellungen, Berufsgenossenschaft und Rechtskosten (24 T€), die erst 2024 fällig werden.
C. Verbindlichkeiten
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen des Jahres 2023, die erst im Folgejahr überwiesen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Position enthält Einnahmen, die ertragsmäßig erst dem Jahr 2024 zugerechnet werden können. Es handelt es sich um Fördermittel für die Finanzierung des BNE-Programms im Land Sachsen, die im Berichtsjahr nicht ertragswirksam werden bzw. auf das Folgejahr entfallen.