Bilanz 2025

Bilanz Aktiva  2024

AKTIVA

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen: Die Stiftung besitzt drei Grundstücke in Leipzig, die im Erbbaurecht vergeben sind und ein Grundstück in Berlin, das von einer Hausgruppe des Mietshäusersyndikats ‒ ebenfalls im Erbbaurecht ‒ genutzt wird.

II Finanzanlagen

II.1. Beteiligungen: Die Position enthält Genossenschaftsanteile der Berliner Volksbank und der AndersMachen eG sowie die Beteiligung an einem Solarfonds.

II.2. Wertpapiere: Das Stiftungskapital ist überwiegend in Wertpapieren angelegt (Anleihen, Fonds, Aktien). Die Bewertung dieses Wertpapierbestandes erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden Bewertungsabschläge auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag vorgenommen. In der Bilanz nicht ausgewiesen sind die stillen Reserven in den Wertpapieren in Höhe von rund 2.023 T€.

II.3. Sonstige Ausleihungen: Ein Teil des Stiftungskapitals ist in Ausleihungen für Immobilieninvestitionen angelegt. Diese sind im Grundbuch der jeweiligen Immobilie abgesichert.

B. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen rechtsverbindliche Zuwendungszusagen des BMZ für die Durchführung von bereits bewilligten NRO-Projekten im EZ-Kleinprojektfonds. Die Auszahlung der Gelder sowie die Umsetzung der damit finanzierten Projekte finden im Folgejahr statt.
Die Position sonstige Vermögensgegenstände umfasst Zinsabgrenzungen für festverzinsliche Wertpapiere und Forderungen auf Fondsausschüttungen, die dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind sowie Forderungen gegenüber Erbbaurechtsnehmern. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten: Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung bereits bewilligter Förderzusagen und der Stiftungsarbeit sowie der Finanzierung von Vermögensanlagen.

  Bilanz Passiva 2023

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundstockkapital

I.1. Errichtungskapital: In dieser Position wird das ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital ausgewiesen.

I.2. Zustiftungskapital: Das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital erhöht sich um Zustiftungen. Im Berichtsjahr erhielt die Stiftung Zustiftungen in Höhe von 2.400 €.

I.3. Zuführungskapital: Um das Stiftungskapital der Stiftung langfristig zu stärken, haben die Gremien der Stiftung beschlossen, einen Teil der freien Rücklage (1.024 T€) dauerhaft in das Stiftungskapital zu überführen. Das gesamte Stiftungskapital erhöht sich dadurch auf 18 Mio. €.

II. Ergebnisrücklagen:

1. Freie Rücklagen: Ein Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 208 T€ wurde entsprechend der AO § 62 Abs. 1 Nr. 3 zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stiftung in die freie Rücklage eingestellt.

2. Sonstige Rücklagen zur Abdeckung von Kursverlusten: Das Ergebnis aus den nicht ertragsbezogenen Wertveränderungen der Wertpapiere (Buchgewinne und Zuschreibungen abzüglich Kursverluste und Abschreibungen) in Höhe von 68 T€ wurde in die sonstige Rücklage zur Abdeckung von Kursverlusten (Umschichtungsrücklage) eingestellt.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Im Wesentlichen handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen der Stiftung im Zusammenhang mit der Projektförderung (551 T€), einer vorsorglich gebildeten Rückstellung für Steuerrisiken (133 T€) sowie voraussichtliche Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung, Urlaubsrückstellungen, Berufsgenossenschaft und Rechtskosten (44 T€), die erst 2026 fällig werden.

C. Verbindlichkeiten

Hierbei handelt es sich um Aufwendungen des Jahres 2025, die erst im Folgejahr überwiesen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Wesentliche Position ist eine Anzahlung für den Aufwand der Prüfung von Verwendungsnachweisen der Projekte 2025 im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin (154 T€).

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position enthält Einnahmen, die ertragsmäßig erst dem Jahr 2026 zugerechnet werden können. Es handelt es sich um Fördermittel für die Finanzierung des SDG-Programmes, die im Berichtsjahr nicht ertragswirksam geworden sind.