Wahlen für die 10. Wahlperiode
Am 01.03.2021 werden die ehrenamtlichen Gremien der Stiftung Nord-Süd-Brücken neu gewählt. Für die zu besetzenden Plätze in Vorstand (die beiden gegenwärtigen NRO-Vertreter*innen treten zur Wiederwahl an) und Rat (vier bis fünf neu zu besetzende NRO-Plätze) bittet die Stiftung um Bewerbungen.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist für grundsätzliche Fragen zuständig und entscheidet über den Stiftungshaushalt.
Er wählt die Ratsmitglieder aus sich heraus und anschließend den Vorstand. Der Rat tagt etwa zweimal pro Jahr, jeweils einen Tag (5-6 Stunden).
Der Rat setzt sich zusammen aus sieben NRO-Vertreter*innen, fünf unabhängigen Expert*innen sowie drei Ländervertreter*innen.
Vorstand
Der Vorstand der Stiftung ist geschäftsführend tätig, er entscheidet in allen wichtigen Fragen, die die Arbeit der Stiftung betreffen und nicht grundsätzlicher Natur sind. Bei der Fördertätigkeit entscheidet der Vorstand über rund 100 EZ- und Inlandsprojekte anhand der Förderrichtlinien und entwicklungspolitischer Kriterien.
Der Vorstand ist dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig und kann nur von diesem entlastet werden.
Der Vorstand tagt mindestens sechs Mal pro Jahr, jeweils sechs Stunden. Erwartet wird außerdem die Teilnahme der Vorstandsmitglieder an internen Workshops der Stiftung. Bei öffentlichen Veranstaltungen der Stiftung ist die Anwesenheit von Vorstandsmitgliedern erwünscht.
Dem Vorstand gehören je zwei NRO-Vertreter*innen und zwei unabhängige Expert*innen sowie ein*e Vertreter*in eines neuen Bundeslandes an, ersatzweise ebenfalls eine unabhängige Expert*in.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (a.rosen@nord-sued-bruecken.de), Tel.: 030-42851385).
Für eine Mitarbeit in Rat oder Vorstand erbitten wir für NRO-Vertreter*innen um eine Mandatierung durch die NRO bis spätestens 20.12.2020.