Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin (seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister). Sie haben bisher keine Förderung durch das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) der Engagement Global gGmbH erhalten (Diese Vereine beantragen nicht im SDG-Fonds, sondern im FEB-Programm).
Mit dem geplanten Projektvorhaben sollen Zielgruppen in den ostdeutschen Ländern oder Berlin zu den SDGs informiert werden.
Inhaltliche Voraussetzungen
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Die Projeke müssen sich eindeutig der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit zuordnen lassen. Sie thematisieren daher zentrale Fragestellungen der Agenda 2030 und ausgewählter SDGs. Dabei müssen stets deutliche Verbindungen zwischen Ländern des Globalen Südens und des Globalen Nordens aufgezeigt werden (globale Perspektive). Die Projekte streben bei den Zielgruppen an:
- die Sensibilisierung zur Notwendigkeit einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung – für alle Menschen,
- die Analyse von Ursachen und Folgen von Armut, gewalttätigen Konflikten, Geschlechterungerechtigkeit, ungerechten Wirtschafts- und Produktionssystemen, Klimawandel, Umweltzerstörung und Unterdrückung,
- die Schärfung des Bewusstseins für die ungleiche Verteilung von Ressourcen, Mitsprache und Macht im Globalen Süden und im Globalen Norden
- die Darstellung von konstruktiven Möglichkeiten der Veränderung für das eigene Handeln.
Die Projekte müssen sich an den Anforderungen des seit 30. August 2021 geltenden Konzept "Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) orientieren.
Bei der Konzeption und Durchführung des Projekts gilt zudem stets der Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversität, Ausrichtung an der jeweiligen Lebensrealität) als Referenzrahmen.
Kurz erklärt: Das Konzept der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit ...
Förderfähige Maßnahmen
Bildungsangebote zu den SDGs mit globalen Zusammenhängen. Zum Beispiel:
- Seminare, Ausstellungen, Projekttage, Sommer- und Sportcamps, Exkursionen, Stadtrundgänge, Theaterstücke, Filmvorführungen
- Weiterbildungen für Bildungsmultiplikator*innen
- Informationsveranstaltungen, Aktionen im öffentlichen Raum (Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen)
- Erstellung und Einsatz von Bildungsmaterialien (Broschüren, Online-Lernplattform, Podcasts, Videos) etc.
Es werden in der Regel nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert (Bei Multiplikator*innen-Schulungen: mindestens 10 Personen).
Ansonsten gilt die Förderrichtlinie der Stiftung Nord-Süd-Brücken für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Sie auch nebenstehend unter "Downloads" abrufen können.
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Kunst-, Sport- und Kulturveranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Bildungscharakter
- Maßnahmen die vorwiegend der Anwerbung neuer Vereinsmitglieder, der Generierung von Spenden oder der Selbstdarstellung des antragstellenden Vereins dienen, Mitgliederversammlungen
- Empowerment- oder Integrations-Aktivitäten
- Veranstaltungen zur Planung und Antragstellung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit (im Globalen Süden)
- Sprachkurse und Bewerbungstrainings
- Angebote der politischen Bildung und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ohne thematische Verknüpfung zwischen Globalem Süden und Globalem Norden
Formale Voraussetzungen
Förderfähige Ausgaben
Grundsätzlich können im SDG-Fonds im Rahmen eines Projekts der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit folgende Ausgaben gemäß der entsprechend gültigen Regelungen finanziert werden:
- Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (für Projektmitarbeitende und Teilnehmende an Veranstaltungen) nach Bundesreisekostengesetzes (BRKG): Unterkunftskosten (Hotel, etc.) sind grundsätzlich in Höhe von maximal 70 Euro pro Tag/ Person zuwendungsfähig. Überschreitungen bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung. Reisen mit dem ÖPNV sind möglichst zu bevorzugen. Für Fahrtkosten bei Nutzung des eigenen PKW kann nur die kleine Wegstreckenentschädigung (0,20 € pro Kilometer; max. 130 € für Hin- und Rückfahrt) gewährt werden. Internationale Reisekosten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
- Personalkosten: Die Gehälter des Projektpersonals sind in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) zuwendungsfähig. Die Berechnungsgrundlage sind die zugrundeliegende Entgeltgruppe, die Erfahrungsstufe sowie der Stellenanteil. Diese Angaben müssen im Antrag enthalten sein. Die Ausgaben sind auf Grundlage des Arbeitgeber-Brutto zu berechnen. Es ist dem Antrag jeweils ein Stellenprofil beizufügen.
- Honorare: Nach den Honorarregelungen des Bundes (BAköV-Staffel, 2. Seite rechte Spalte für "Freiberufliche Gastdozenten", rechts oben im Kästchen unter "Downloads" abrufbar). Honorarzahlungen an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des antragstellenden Vereins im Rahmen eines Auftragsverhältnisses sind nicht förderfähig. Stattdessen kann die/ der Beschäftigte ihren/ seinen Stellenanteil im entsprechenden Umfang erhöhen. Referent*innen im Globalen Süden (gemäß DAC-Länderliste) kann in begründeten Fällen ein Honorar gezahlt werden (gemäß der Honorarregelungen des Bundes (BAköV-Staffel)), wenn sie ihre Expertise bei Online-Veranstaltungen einbringen.
- Sachkosten: Müssen nowendig und projektbezogenen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Beispielsweise können dies Ausgaben sein für Raummiete, Material, Veranstaltungstechnik, Anschaffungen, Dienstleistungen (Grafiker*in, Designer*in, ...). Sachausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, können unter den Verwaltungskosten berücksichtigt werden.
- Verwaltungskosten: Bis max. 10 % der Gesamtprojektkosten. Dies sind Kosten für den allgemeinen Personal- und Sachaufwand eines Vereins, der bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben entsteht und nicht direkt den Projektaktivitäten zugeordnet werden kann (z.B. (Lohn-)Buchhaltung, Büromiete, Geschäftsbedarf, Kommunikation). Die Verwaltungskosten müssen während der Projektlaufzeit tatsächlich anfallen und nach Projektende auf Nachfrage belegt werden können.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bezusschussung von Einzelausgaben (Büro-Miete, die reine Erstellung von Publikationen/Webseite, Personalstelle, u.a.), die nicht als Teil eines Projektes der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit geplant sind und nicht von Bildungsmaßnahmen flankiert werden
- Ausgaben, die außerhalb Deutschlands entstehen (außer ggf. Honorarkosten im Globalen Süden für Referent*innen bei Online-Veranstaltungen, s. oben "Förderfähige Ausgaben")
Fördermodalitäten
- Projektlaufzeit: Max. 12 Monate (auch überjährig).
- Fördersumme: Max. 15.000 EUR (Erstantragstellende im SDG-Programm: Bis zu 10.000 EUR).
- Förderanteil: Bis zu 75% der Gesamtprojektkosten (Zu beachten ist: Die Summe der zur Gesamtprojektfinanzierung verwendeten Bundesmittel darf 75% nicht übersteigen).
- Ko-Finanzierung: Bis zu 25% durch reine Eigenmittel des Vereins oder weitere Drittmittel (außer von Programmen der Engagement Global gGmbH). Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten unter Andere Geldgeber.
- Leitlinie des Kindes- und Jugendschutzes: Der antragstellende Verein muss eine für seine Institution verabschiedete Kindes- und Jugendschutzrichtlinie vorlegen, wenn zu den Zielgruppen des Projekts Kinder zählen, sich die Wirkung des Projekts direkt auf Kinder bezieht oder das Projekt Fortbildungen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet. Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den Mindestanforderungen an die Kindesschutz-Richtlinie der durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken geförderten Vereine finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kindesschutz.
Weitere Informationen finden Sie im rechts im Downloadbereich im Merkblatt "Regelungen für die Durchführung von SDG-Projekten".