Antragstellung SäLa-BNE

Antragsberechtigt sind im Vereinsregister in Sachsen eingetragene, gemeinnützige Vereine (e.V.). Die geplanten Projektmaßnahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) müssen auf dem Gebiet des Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Projektanträge können im SäLa-BNE Programm fortlaufend, ohne Antragsfrist gestellt werden. Bitte planen Sie mit mindestens vier bis sechs Wochen ab Eingang auf dem Postweg des vollständigen, ausgedruckten und rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei uns bis zum Beginn des Projekts.

Projektantrag

Die aktuellen Antragsformulare können Sie rechts im Kästchen "Downloads" runterladen.

Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Erst mit Erhalt der ausgedruckten Antragsunterlagen per Post können wir das Projekt bearbeiten. 

In der elektronischen Version müssen alle Antragsdokumente im originären Format per E-Mail gesendet werden (Word, Excel und ohne Unterschrift, keine Scans!). 

Folgende Dokumente sind ausgefüllt für den Projektantrag einzureichen (es müssen diese Formulare verwendet werden):

  • Antragsformular SäLa-BNE: Postalische Version mit Originalunterschrift (keine gescannten Unterschriften)
  • Projektbeschreibung SäLa-BNE
  • Ausgaben- und Einnahmenplan SäLa-BNE 

 Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Notwendige Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Maßnahmen geplant sind, müssen folgende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:

  • Programm/ Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von Ort, Dauer, Themen der BNE, Referent*innen (inkl. Thema & Dauer ihres Beitrags), Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Kurz-Konzept/ Inhaltsverzeichnis (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Bildungsmaterialien, Videos, Podcasts): mit Angabe von Format (print/ digital), Auflagenhöhe, Seitenanzahl bzw. Dauer, Themen der BNE, Methoden und Autor*innen
  • Stellenbeschreibung (bei anteiligen Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Aufgaben der Person(en) im beantragten Projekt, Anzahl der Wochenstunden, Eingruppierung nach TV-L und Erfahrungsstufe.

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets (postalisch oder elektronisch):

  • Aktuelle Satzung
  • Aktueller Vereinsregisterauszug
  • Aktuell gültiger Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes des antragstellenden Vereins (Wenn Personen unter 18. Jahren oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Kinder- und Jungendarbeit Zielgruppe des Projekts sind). 


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

sowie an

SaeLaBNE@nord-sued-bruecken.de

Mit postalischem Eingang der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. 

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im SäLa-BNE Programm gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier bis sechs Wochen eingeplant werden.