Antragstellung SäLa-BNE

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die geplanten Projektmaßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) müssen explizit und ausschließlich auf dem Gebiet des Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Projektanträge können im SäLa-BNE Programm fortlaufend gestellt werden. Für eine zeitnahe Bearbeitung müssen uns die Antragsunterlagen vollständig sowohl ausgedruckt per Post und rechtsgültig unterschrieben als auch elektronisch per E-Mail vorliegen. Erst dann beginnen wir mit der Antragsbearbeitung. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach dem Eingang der Projektanträge. 

Bitte planen Sie mit mindestens vier bis sechs Wochen ab Eingang auf dem Postweg des vollständigen, ausgedruckten und rechtsgültig unterschriebenen Antrags bis zum Beginn des Projekts.

Projektantrag

Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:

  • Antragsformular SäLa-BNE
  • Projektbeschreibung SäLa-BNE
  • Ausgaben- und Einnahmenplan SäLa-BNE 

Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.

Bitte senden Sie uns keine Scans oder pdf, sondern die Antragsformulare stets im originären Format (Word, Excel)! Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern! 

Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Kosten entstehen, sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen oder Personen unter 18 Jahren bzw. Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit Zielgruppe des Projektes, müssen entsprechende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:

  • Stellenbeschreibung (bei Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Entgeltgruppe TV-L, Erfahrungsstufe, Wochenstundenzahl, Arbeitgeber-Brutto nach Stundenzahl und Zeitraum, Beschreibung der Tätigkeiten im Projekt. Es gilt das Besserstellungsverbot.
  • Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Inhaltsverzeichnis/Exposé (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Broschüren und Bildungsmaterialien): mit Angabe der Auflagenhöhe, Seitenanzahl, Themen/Methoden und Autor*innen
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung
  • Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes: Der antragstellende Verein muss eine für seine Institution verabschiedete Richtlinie vorlegen (wenn noch nicht geschehen), wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit Zielgruppe des Projektes sind. Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu (Hintergrundinformationen und Hinweise zu den drei Mindestanforderungen als Förderkriterium auf unserer Seite Kindesschutz-Richtlinie sowie viele nützliche Hinweise zu Grundlagen und Standards im Dresdner Kinderschutzordner). Die Richtlinie behält solange ihre Gültigkeit für Folgeprojekte, bis der Verein sie aktualisiert.

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets (postalisch oder elektronisch):

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts

Versand

Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

SaeLaBNE@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an.

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier bis sechs Wochen eingeplant werden.