Antragstellung im Promotor*innen-Programm

Da es sich bei dem Promotor*innen-Programm um einen geschlossenen Fonds mit einer jeweils dreijährigen Laufzeit handelt (gegenwärtig 01.01.2022 - 31.12.2024), ist es derzeit nicht möglich, Anträge in diesem Programm zu stellen.
Vermutlich ab Winter/Frühjahr 2024 laufen in den vier von der Stiftung Nord-Süd-Brücken verwalteten Bundesländern die Diskussionsprozesse zu den Schwerpunkten und Auswahlkriterien für das Eine Welt-Promotor*innen-Programm vom 01.01.2025 – 31.12.2027. Diese Prozesse werden von den zuständigen Landesnetzwerken koordiniert. Falls Sie sich für die Trägerschaft einer Eine Welt-Promotor*innen-Stelle interessieren, bitte schauen Sie auf die Website oder nehmen Kontakt mit dem jeweiligen Landesnetzwerk auf:
https://eineweltstadt.berlin/
https://venrob.de/
https://eine-welt-mv.de/
https://www.einewelt-sachsen.de/